1. Wer bewerten darf
Bewerten kann nur, wer an einem Einsatz beteiligt war, der über Sunworker vereinbart, durchgeführt und abgeschlossen wurde: Der Betrieb bewertet die Fachkraft, die Fachkraft bewertet den Betrieb. Hat eine Privatperson die Fachkraft gebucht, bewertet nur die Privatperson die Fachkraft; Privatpersonen selbst werden nicht bewertet.
Je Einsatz und Richtung gibt es genau eine Bewertung. Bewertet werden kann innerhalb von 14 Tagen nach dem Abschluss des Einsatzes, danach nicht mehr. Im Betrieb bewertet der Inhaber oder eine Person, der er dieses Recht im Betriebskonto eingeräumt hat. Das Konto muss von uns freigeschaltet sein.
Wer an dem Einsatz nicht beteiligt war, kann ihn nicht bewerten – auch Sunworker selbst nicht. Bewertungen aus anderen Quellen übernehmen wir nicht.
2. Wie wir sicherstellen, dass Bewertungen echt sind
Jede Bewertung ist technisch an genau einen Einsatz gebunden, der über Sunworker angefragt, zugesagt, bestätigt, durchgeführt und abgeschlossen wurde. Ohne einen solchen Einsatz lässt sich keine Bewertung abgeben. Im Einzelnen:
- Bewerten ist nur aus dem angemeldeten Konto eines Beteiligten möglich. Wer bewertet, erkennen wir an der Anmeldung, nicht an einer Angabe im Formular.
- Der Einsatz muss abgeschlossen sein. Solange er angefragt, bestätigt oder noch nicht beendet ist, lässt sich nicht bewerten.
- Je Einsatz und Richtung nehmen wir nur eine Bewertung an; eine zweite wird abgelehnt.
- Die Bewertung ist nur innerhalb von 14 Tagen nach dem Abschluss möglich.
- An jeder Bewertung steht „Nach abgeschlossenem Einsatz“, dazu die Rolle im Einsatz und der Monat.
- Intern ist immer bekannt, von welchem Konto eine Bewertung stammt – auch wenn sie anonym erscheint.
Wir veröffentlichen keine Bewertungen, die wir selbst verfasst, gekauft oder in Auftrag gegeben haben. Gefälschte Bewertungen, Bewertungen gegen Geld, Rabatt oder einen anderen Vorteil und der Tausch von Bewertungen sind verboten. Für eine Bewertung gibt es bei Sunworker keine Gegenleistung, und keine Bewertung ist Voraussetzung für Abschluss, Zahlung oder Auszahlung.
Wer bewerten kann, wird gleich erinnert – beim Abschluss, nach fünf Tagen und zwei Tage vor Fristende, jeweils nur, solange noch keine Bewertung abgegeben ist –, unabhängig davon, welche Note zu erwarten ist.
3. Was an einer Bewertung steht
Eine Bewertung besteht aus einer Gesamtnote von 1 bis 5 Sternen, auf Wunsch aus Einzelnoten und einem Kommentar. Einzelnoten für die Fachkraft sind Pünktlichkeit, Fachkönnen, Zusammenarbeit und Auftreten; für den Betrieb Einweisung, Organisation, Umgangston sowie Pausen und Verpflegung.
Zu jeder Bewertung zeigen wir, wer bewertet hat: einen Betrieb mit Namen und Logo, eine Fachkraft mit Vornamen, dem ersten Buchstaben des Nachnamens und Profilfoto, eine Privatperson nur als „Privatperson“ ohne Namen und Ort. Dazu stehen die Rolle im Einsatz, der Monat und ob es ein einzelner Einsatz oder ein Einsatz über mehrere Tage war.
Betriebe und Fachkräfte können anonym bewerten. Öffentlich erscheinen dann weder Name noch Logo oder Foto, sondern nur die Art und die Stadt des Betriebs bzw. die Rolle der Fachkraft. Die bewertete Seite sieht in ihrem Konto, zu welchem Einsatz die Bewertung gehört; die Anonymität gilt gegenüber der Öffentlichkeit. Preise, Stundensätze und Beträge erscheinen in Bewertungen nie. Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Anschriften und Links machen wir in Kommentaren und Antworten automatisch unkenntlich. Eine private Notiz an die Gegenseite sieht nur diese, erst ab der Veröffentlichung; sie ist nie öffentlich und zählt nicht in die Note.
4. Wann eine Bewertung sichtbar wird
Betrieb und Fachkraft bewerten verdeckt: Keine Seite sieht die Bewertung der anderen, bevor beide bewertet haben oder die 14 Tage abgelaufen sind. Dann werden die vorhandenen Bewertungen gleichzeitig veröffentlicht. So kann keine Seite ihre Bewertung nach der der anderen richten. Bis zur Veröffentlichung kann der Autor seine Bewertung ändern, danach nicht mehr.
Die Bewertung einer Privatperson erscheint sofort nach der Abgabe, weil es keine Gegenbewertung gibt.
In allen Fällen gilt: Fällt ein Text bei der automatischen Prüfung auf (Abschnitt 8), erscheint er erst, nachdem ein Mensch ihn geprüft hat.
Anonyme Bewertungen veröffentlichen wir gebündelt: erst wenn für dieselbe Fachkraft oder denselben Betrieb mindestens drei vorliegen, spätestens 30 Tage nach der ältesten, alle mit demselben Datum. So lässt sich keine anonyme Bewertung einem Einsatz zuordnen.
5. Reihenfolge, Durchschnitt und was keinen Einfluss hat
Wir zeigen alle veröffentlichten Bewertungen, positive wie negative. Wir wählen nichts aus, heben nichts hervor und halten nichts zurück, weil es der bewerteten Seite nicht gefällt. Voreingestellt ist die Reihenfolge nach Datum, neueste zuerst. Wer liest, kann stattdessen nach Note auf- oder absteigend sortieren, nach der Zahl der Stimmen „Hilfreich“ oder filtern. „Hilfreich“ markieren können angemeldete Nutzerinnen und Nutzer, die an dem Einsatz nicht beteiligt waren.
Der Durchschnitt ist das einfache arithmetische Mittel der Gesamtnoten aller veröffentlichten Bewertungen der letzten 24 Monate. Jede Bewertung zählt gleich, nichts wird gewichtet. Einzelnoten fließen nicht in die Gesamtnote ein, sondern werden getrennt gemittelt. Zurückgezogene und ausgeblendete Bewertungen zählen nicht.
Einen Durchschnitt zeigen wir erst ab drei Bewertungen, die Verteilung auf die Sterne ab sechs; darunter steht „Noch zu wenige Bewertungen“. Die Zahl aller Bewertungen steht daneben, auch der älteren.
Ob jemand an Sunworker zahlt, welche Stufe er hat oder ob er wirbt, beeinflusst weder, welche Bewertungen erscheinen, noch ihre Reihenfolge oder den Durchschnitt. Die Stufe einer Fachkraft ergibt sich unter anderem aus ihren Bewertungen, nicht umgekehrt.
In der Suche nach Fachkräften spielt die Note eine Rolle; dort verwenden wir den Durchschnitt aller veröffentlichten Bewertungen ohne Zeitgrenze. Wie wir Suchergebnisse ordnen, erklären wir unter So sortieren wir.
6. Antworten
Die bewertete Seite kann einmal öffentlich antworten, sobald die Bewertung veröffentlicht ist. Die Antwort steht direkt unter der Bewertung und lässt sich 15 Minuten lang korrigieren.
Für Antworten gelten dieselben Regeln wie für Bewertungen: Sie werden automatisch geprüft, Kontaktdaten werden unkenntlich gemacht, und eine auffällige Antwort erscheint erst nach Prüfung durch einen Menschen. Wer eine Bewertung für unzulässig hält, kann sie außerdem melden (Abschnitt 9); eine Antwort ist dafür nicht nötig.
7. Zurückziehen
Der Autor kann seine Bewertung bis 30 Tage nach der Veröffentlichung zurückziehen. Öffentlich steht dann nur noch „Bewertung zurückgezogen“, ohne Note und Text; sie zählt nicht mehr in Durchschnitt und Stufe. Danach bleibt eine Bewertung stehen, solange wir sie nicht nach diesen Regeln ausblenden.
8. Was wir entfernen – und was nicht
Wir blenden eine Bewertung oder Antwort nur aus einem dieser Gründe aus:
- Beleidigung, Schmähung oder Diskriminierung
- persönliche Daten wie Telefonnummer, Anschrift oder Namen Dritter
- Erpressung oder Tausch von Bewertungen
- kein Bezug zum Einsatz
- Interessenkonflikt, etwa eine Bewertung im Auftrag eines Wettbewerbers
- Vergeltung, etwa für eine Absage oder eine Meldung
- Bewertung gegen Geld, Rabatt oder einen anderen Vorteil
- der Einsatz hat so nicht stattgefunden
- unwahre Tatsachenbehauptung
- sonst rechtswidriger Inhalt
- ein vergleichbar schwerer Verstoß gegen diese Regeln oder unsere AGB, den wir in der Begründung konkret benennen
Nicht ausgeblendet wird eine Bewertung, nur weil sie negativ ist oder die bewertete Seite mit der Note nicht einverstanden ist. Meinungen und Werturteile bleiben stehen, solange sie sich auf den Einsatz beziehen. Note und Text ändern wir nie – wir entscheiden nur, ob eine Bewertung sichtbar bleibt.
Beim Abgeben prüfen wir jeden Kommentar und jede Antwort automatisch mit einem KI-Modell. Das Modell entscheidet nichts endgültig: Fällt ein Text auf oder ist die Prüfung gerade nicht möglich, erscheint er erst, nachdem ein Mensch ihn geprüft hat; der Autor sieht so lange „Wird geprüft“. Wird ein Text nicht veröffentlicht, erfährt der Autor den Grund und kann einmal Stellung nehmen. Über das Ausblenden entscheidet immer ein Mensch.
9. Eine Bewertung melden
Jede veröffentlichte Bewertung lässt sich über „Melden“ an der Bewertung melden, angemeldet und mit einem Grund aus Abschnitt 8, auf Wunsch mit Erläuterung. Die Gründe „Der Einsatz hat so nicht stattgefunden“ und „Unwahre Tatsachenbehauptung“ stehen der bewerteten Seite zur Verfügung und lösen das Prüfverfahren nach Abschnitt 10 aus.
Auch ohne Konto kann jede Person und jede Stelle uns Inhalte melden, die sie für rechtswidrig hält, per E-Mail an kontakt@sunworker.eu. Damit wir die Meldung bearbeiten können, sollte sie enthalten:
- die genaue Fundstelle, am besten die Adresse der Seite (URL), und welche Bewertung oder Antwort gemeint ist
- eine Begründung, warum der Inhalt rechtswidrig ist oder gegen diese Regeln verstößt
- Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person oder Stelle
- die Erklärung, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind
Wir bestätigen den Eingang jeder Meldung – im Konto sofort, per E-Mail mit einer Antwort an die angegebene Adresse. Jede Meldung bearbeiten wir zeitnah, sorgfältig, objektiv und frei von Willkür; entschieden wird von einem Menschen. Das Ergebnis teilen wir der meldenden Person mit, zusammen mit den Möglichkeiten, dagegen vorzugehen.
Denselben Inhalt kann ein Konto nur einmal melden, und ein Konto kann höchstens 20 Meldungen am Tag abgeben.
10. Prüfverfahren bei bestrittenem Einsatz oder falschen Tatsachen
Rügt die bewertete Seite, dass es den Einsatz so nicht gegeben hat oder dass die Bewertung eine falsche Tatsache behauptet, prüfen wir den Einzelfall in diesen Schritten:
- Die Bewertung erhält öffentlich den Hinweis „Wird geprüft“. Weitere Meldungen zu derselben Bewertung gehören zum selben Verfahren.
- Der Autor erhält eine Mitteilung und kann innerhalb von 7 Tagen einmal Stellung nehmen. Die Stellungnahme sehen nur wir und die beiden Beteiligten; öffentlich wird sie nie.
- Wir prüfen den Einsatz anhand der Daten auf Sunworker – Anfrage, Zusage, Bestätigung, erfasste Zeiten, Abschluss und, soweit für die Rüge nötig, die Nachrichten zum Einsatz.
- Nach Eingang der Stellungnahme oder nach Ablauf der 7 Tage entscheiden wir: Die Bewertung bleibt stehen, oder wir blenden sie mit einem Grund aus Abschnitt 8 aus. Kann der Autor eine bestrittene Tatsache nicht nachvollziehbar belegen, blenden wir die Bewertung aus.
- Beide Seiten erhalten die Entscheidung mit Begründung (Abschnitt 11).
Bis zur Entscheidung bleibt die Bewertung sichtbar. Vorher blenden wir sie nur aus, wenn der Verstoß offensichtlich ist.
11. Entscheidung und Begründung
Blenden wir eine Bewertung oder Antwort aus, erhält der Autor eine klare und konkrete Begründung. Sie nennt:
- was wir getan haben – die Bewertung oder Antwort ist für alle Nutzerinnen und Nutzer in allen Ländern ausgeblendet
- die Tatsachen und Umstände, auf die wir uns stützen, und ob wir auf eine Meldung hin oder von uns aus gehandelt haben
- ob automatische Mittel beteiligt waren, etwa die Prüfung beim Abgeben
- den Grund aus Abschnitt 8 und bei rechtswidrigem Inhalt die Rechtsgrundlage, sonst die betroffene Regel dieser Seite oder unserer AGB
- wie man sich dagegen wehren kann (Abschnitt 12)
Die bewertete Seite erfährt ebenfalls, dass und warum ausgeblendet wurde; die meldende Person erfährt das Ergebnis ihrer Meldung. Jede Entscheidung halten wir intern mit Zeitpunkt, Grund und entscheidender Person fest.
12. Beschwerde gegen eine Entscheidung
Wer mit einer Entscheidung nicht einverstanden ist – der Autor, die bewertete Seite oder die meldende Person –, kann innerhalb von sechs Monaten, nachdem er von ihr erfahren hat, kostenlos Beschwerde einlegen: per E-Mail an kontakt@sunworker.eu mit dem Betreff „Beschwerde Bewertung“, einem Hinweis auf die Bewertung und einer Begründung.
Wir prüfen jede Beschwerde zeitnah, diskriminierungsfrei, sorgfältig und frei von Willkür. Entschieden wird von einem Menschen, nicht allein von einem automatischen System, nach Möglichkeit von einer anderen Person als bei der ersten Entscheidung. Ist die Beschwerde berechtigt, heben wir unsere Entscheidung unverzüglich auf; eine ausgeblendete Bewertung wird dann wieder veröffentlicht. Das Ergebnis teilen wir mit Begründung mit.
Wer häufig offensichtlich unbegründete Meldungen oder Beschwerden einreicht oder häufig offensichtlich rechtswidrige Inhalte veröffentlicht, wird zunächst gewarnt. Danach können wir für einen angemessenen Zeitraum seine Meldungen und Beschwerden nicht mehr bearbeiten oder das Bewerten aussetzen.
Der Weg zu den staatlichen Gerichten steht jederzeit offen; eine Beschwerde bei uns ist dafür nicht Voraussetzung.
13. Kontolöschung, Anonymisierung und Datenschutz
Löscht jemand sein Konto, bleiben die Bewertungen, die er abgegeben hat, als Aussage über einen tatsächlich durchgeführten Einsatz stehen, werden aber anonymisiert: Als Autor steht dann „ehemaliges Konto“, ohne Name, Logo und Foto, und die Zuordnung zur Person, die bewertet hat, wird gelöscht. Private Notizen löschen wir.
Bewertungen über ein gelöschtes Konto erscheinen nicht mehr öffentlich, sobald das Profil gelöscht ist. Soweit wir Daten wegen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten länger speichern müssen, sperren wir sie für jede andere Verwendung.
Wer von einer Bewertung betroffen ist, kann außerdem seine Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung geltend machen, insbesondere Löschung (Art. 17 DSGVO) und Widerspruch (Art. 21 DSGVO). Wir wägen dann das Interesse der betroffenen Person gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und Information ab. Näheres steht in der Datenschutzerklärung.
14. Anbieter und Kontakt
Anbieter von Sunworker ist die Sunworkers Ltd., Sinasi Bei 69, Kings Resort, Block C, Flat/Office A2, 8015 Paphos, Zypern, eingetragen beim Department of Registrar of Companies and Intellectual Property der Republik Zypern unter HE 464110. Die vollständigen Angaben stehen im Impressum.
Fragen zu einer Bewertung, Meldungen ohne Konto und Beschwerden richten Sie an kontakt@sunworker.eu; Sie können uns auf Deutsch, Englisch oder Griechisch schreiben. Diese Regeln sind Teil unserer AGB (§ 7).