Sunworker

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Häufige Fragen

35 Antworten zu Sunworker — zur Selbstständigkeit der Fachkräfte, zu Nachweisen, zur Bezahlung über die Treuhand, zu Absagen, Bewertungen, Versicherung und Steuern.

Grundlagen

5 Fragen

Was ist Sunworker?Link zu dieser Frage

Sunworker ist ein Vermittlungsmarktplatz für selbstständige Gastronomie-Fachkräfte. Betriebe finden hier Köche, Kellner, Barkeeper, Spülkräfte und Küchenhilfen für einzelne Einsätze — von einem Abend bis zu einer Saison.

Für wen ist Sunworker gedacht?Link zu dieser Frage

Für Restaurants, Hotels, Bars, Kantinen und Catering-Unternehmen, die kurzfristig eine Lücke im Dienstplan schließen müssen, und für Privatpersonen, die für einen privaten Anlass eine Fachkraft suchen. Und für selbstständige Fachkräfte, die selbst entscheiden wollen, wann und zu welchem Stundensatz sie arbeiten.

Wer ist Vertragspartner — und wer haftet für die Bezahlung?Link zu dieser Frage

Sunworker vermittelt nur. Der Vertrag über den Einsatz kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber — Betrieb oder Privatperson — und der Fachkraft zustande; Sunworker wird nicht Partei und haftet nicht für die Vergütung. Ausgezahlt wird, was beim Auftraggeber eingezogen wurde: Scheitert eine Nachbelastung, bleibt der Rest eine Forderung der Fachkraft gegen den Auftraggeber, und wer sie länger als 7 Tage offen lässt, kann keine neuen Einsätze anfragen.

Kann ich als Privatperson eine Fachkraft buchen?Link zu dieser Frage

Ja — für einen privaten Anlass wie eine Feier zu Hause, eine Hochzeit oder ein Essen mit Freunden. Privatpersonen fragen eine Fachkraft zu ihrem Stundensatz an, nennen einen Festpreis für ein beschriebenes Leistungspaket oder schreiben den Auftrag aus: Fachkräfte bewerben sich, und die Privatperson wählt. Angezeigt werden Endpreise inklusive Umsatzsteuer; eine Servicegebühr fällt nicht an.

Was kostet die Anmeldung?Link zu dieser Frage

Nichts. Weder Betriebe noch Privatpersonen noch Fachkräfte zahlen für ein Konto, ein Profil oder eine Anfrage. Geld fließt erst, wenn ein Einsatz zustande gekommen ist.

Selbstständigkeit statt Arbeitnehmerüberlassung

6 Fragen

Ist Sunworker Arbeitnehmerüberlassung oder Zeitarbeit?Link zu dieser Frage

Nein. Sunworker verleiht niemanden und beschäftigt niemanden — die Fachkräfte sind selbstständig und schließen den Vertrag über den Einsatz direkt mit dem Auftraggeber, ob Betrieb oder Privatperson. Sunworker vermittelt den Kontakt, wickelt die Zahlung ab und erhebt dafür eine Provision, bei Betrieben zusätzlich eine Servicegebühr.

Wer bestimmt den Stundensatz?Link zu dieser Frage

Die Fachkraft. Sie trägt ihn in ihr Profil ein, und er steht an jedem Suchtreffer, bevor jemand anfragt. Sunworker gibt keinen Satz vor und handelt keinen aus.

Wie beugt Sunworker Scheinselbstständigkeit vor?Link zu dieser Frage

Die Fachkraft setzt ihren Stundensatz selbst, entscheidet über jede einzelne Anfrage und arbeitet für mehrere Betriebe. Diese drei Merkmale sind die wichtigsten Abgrenzungen zur abhängigen Beschäftigung. Die Einordnung im Einzelfall trifft am Ende die Deutsche Rentenversicherung, nicht die Plattform.

Was passiert bei verdeckter Zeitarbeit über die Plattform?Link zu dieser Frage

Sunworker sperrt die beteiligten Konten. Wer über wiederholte Einzelbuchungen ein faktisches Arbeitsverhältnis aufbaut, betreibt Arbeitnehmerüberlassung ohne Erlaubnis — das ist verboten und schadet zuerst dem Betrieb selbst.

Darf ich als Betrieb der Fachkraft Weisungen geben?Link zu dieser Frage

Nur so weit, wie es die Zusammenarbeit vor Ort erfordert: Welcher Posten, welche Karte, welche Hygieneregeln. Dienstpläne, Urlaubsfreigaben oder feste Arbeitszeiten über den Einsatz hinaus sind Merkmale eines Arbeitsverhältnisses und gehören nicht in einen Einsatz über Sunworker.

Brauche ich als Fachkraft ein Gewerbe?Link zu dieser Frage

Ja. Wer selbstständig in der Gastronomie arbeitet, meldet in der Regel ein Gewerbe an und braucht eine Steuernummer. Ohne diese Angaben lässt sich keine Rechnung erstellen und damit kein Einsatz abrechnen.

Nachweise und Gesundheitszeugnis

4 Fragen

Was ist das Gesundheitszeugnis nach § 43 IfSG?Link zu dieser Frage

Es ist die Belehrung des Gesundheitsamts nach § 43 Infektionsschutzgesetz, die jeder braucht, der gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgeht. Die Erstbelehrung nimmt das Gesundheitsamt vor, danach belehrt der Betrieb jährlich nach. Ohne diesen Nachweis darf niemand in der Küche oder im Service an Lebensmitteln arbeiten.

Prüft Sunworker die Nachweise?Link zu dieser Frage

Ja. Ein hochgeladenes Dokument zählt erst, wenn es geprüft wurde, und es zählt nur bis zu seinem Ablaufdatum. Auf dem Profil steht deshalb nicht nur ein Häkchen, sondern das Datum, bis zu dem der Nachweis gilt.

Welche Nachweise gibt es außer dem Gesundheitszeugnis?Link zu dieser Frage

Hygieneschulung, Allergenschulung, HACCP, Erste Hilfe, Ausschankerlaubnis sowie die Ausbildungsnachweise als Koch oder Restaurantfachkraft. Welche davon ein Einsatz verlangt, entscheidet der Betrieb — die Suche lässt sich auf einen bestimmten Nachweis eingrenzen.

Was passiert, wenn ein Nachweis abläuft?Link zu dieser Frage

Er verliert seine Gültigkeit und wird auf dem Profil als abgelaufen ausgewiesen, statt zu verschwinden. Die Fachkraft wird vorher erinnert und kann das neue Dokument hochladen.

Bezahlung, Treuhand und Auszahlung

7 Fragen

Wann zahlt der Betrieb?Link zu dieser Frage

Sofort, sobald der Einsatz zustande kommt: Mit der Bestätigung wird der volle Betrag von der hinterlegten Zahlungsmethode eingezogen. Das Geld liegt bis zum Abschluss treuhänderisch auf dem Plattformkonto und geht erst danach an die Fachkraft.

Was bedeutet „treuhänderisch"?Link zu dieser Frage

Der Betrag liegt zwischen Buchung und Abschluss auf dem Konto der Plattform und gehört in dieser Zeit weder dem Betrieb noch der Fachkraft. Die Fachkraft weiß damit vor dem Einsatz, dass das Geld da ist; der Betrieb zahlt nicht ins Blaue. Abgewickelt wird das über Stripe.

Wann bekommt die Fachkraft ihr Geld?Link zu dieser Frage

Nach dem Einsatz beginnt die Clearingphase. Sie dauert 72 Stunden, auf allen Stufen gleich; danach wird ausgezahlt, sobald die Rechnung über den Einsatz vorliegt. Eine schnellere Auszahlung gegen Gebühr gibt es nicht.

Wie hoch ist die Provision?Link zu dieser Frage

Sie beträgt 15 % der Vergütung und wird der Fachkraft von der Auszahlung abgezogen. Ab Stufe 2 sind es 10 %, ab Stufe 3 8 %. Die Provision trägt allein die Fachkraft; was Betriebe zahlen, steht unter „Servicegebühr". Bei Aufträgen von Privatpersonen kommt die tatsächliche Gebühr des Zahlungsdienstleisters Stripe hinzu; sie wird mit der Auszahlung verrechnet.

Was zahlt der Betrieb an Sunworker?Link zu dieser Frage

Eine Servicegebühr von 15 % des Auftragswerts — der Vergütung der Fachkraft netto einschließlich Zuschlägen, ohne Anfahrt. Sie wird mit dem Auftrag eingezogen und von der Sunworkers Ltd. gesondert in Rechnung gestellt, ohne Umsatzsteuer im Reverse-Charge-Verfahren. Privatpersonen zahlen keine Servicegebühr. Die Servicegebühr deckt auch die Kosten der Zahlungsabwicklung – ein Aufschlag für Karte oder Lastschrift fällt nicht an.

Gibt es Zuschläge für Nacht, Sonntag und Feiertag?Link zu dieser Frage

Sunworker schlägt 25 % für Nachtarbeit, 50 % für Sonntage und 100 % für gesetzliche Feiertage vor. Verbindlich ist, was im Einsatz vereinbart wurde — die Fachkraft ist selbstständig und kann abweichend vereinbaren.

Was passiert, wenn der Einsatz länger dauert als geplant?Link zu dieser Frage

Die Fachkraft meldet die Mehrstunden, der Auftraggeber gibt sie frei, und abgerechnet wird die tatsächliche Zeit. Der Mehrbetrag wird nach dem Einsatz auf das hinterlegte Zahlungsmittel nachbelastet; war der Einsatz kürzer, wird die Differenz erstattet.

Absage und Ausfall

3 Fragen

Was kostet eine Absage durch den Betrieb?Link zu dieser Frage

Mehr als 48 Stunden vor Beginn ist die Absage kostenlos. Zwischen 24 und 48 Stunden werden 25 % fällig, unter 24 Stunden 50 %, nach Beginn oder bei Nichterscheinen 100 %. Das ist die Standard-Staffel; maßgeblich ist die Staffel aus den Konditionen der Fachkraft, die mit der Anfrage festgehalten wurde. Bei Einsätzen über mehrere Tage gilt sie je Einsatztag, gemessen am Beginn dieses Tages; bereits geleistete Tage werden normal abgerechnet.

Was passiert, wenn die Fachkraft absagt?Link zu dieser Frage

Der Betrieb zahlt nichts: Der bereits eingezogene Betrag wird voll erstattet; nur bereits geleistete Tage eines laufenden Einsatzes werden abgerechnet. Eine Absage zählt nicht gegen die Stufe der Fachkraft. Nur ein festgestelltes Nichterscheinen nach Zusage kann bei Wiederholung zu einer Sperre führen, über die ein Mensch entscheidet.

Was ist, wenn Betrieb und Fachkraft sich uneinig sind?Link zu dieser Frage

Solange das Geld in der Treuhand liegt, kann ein Streitfall eröffnet werden. Sunworker prüft Check-in-Zeiten, Nachrichten und beide Darstellungen und kann den Betrag teilen. Eine Auszahlung wird bis zur Klärung angehalten.

Bewertungen

2 Fragen

Wer darf bewerten?Link zu dieser Frage

Nur wer gemeinsam gearbeitet hat — der Betrieb die Fachkraft und die Fachkraft den Betrieb. Eine Bewertung hängt immer an einem abgeschlossenen Einsatz; ohne Einsatz gibt es keine Bewertung. Einen Durchschnitt zeigen wir erst ab drei Bewertungen.

Kann eine Bewertung gelöscht werden?Link zu dieser Frage

Nicht, weil sie jemandem nicht gefällt. Die bewertete Seite darf öffentlich antworten, und die Antwort steht direkt unter der Bewertung. Entfernt wird nur aus den Gründen, die unter „So prüfen wir Bewertungen" stehen — etwa Beleidigung, Daten Dritter, bezahlte Bewertungen oder kein Bezug zum Einsatz.

Versicherung und Haftung

2 Fragen

Ist ein Einsatz versichert?Link zu dieser Frage

Die Fachkraft arbeitet auf eigene Rechnung und ist für ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich; eine Betriebshaftpflicht ist dringend zu empfehlen. Der Betrieb haftet für seine Räume und Geräte wie gegenüber jedem anderen Dienstleister. Sunworker ist Vermittler und nicht Partei des Einsatzvertrags.

Was gilt bei einem Unfall im Einsatz?Link zu dieser Frage

Selbstständige unterliegen nicht der gesetzlichen Unfallversicherung des Betriebs; je nach Tätigkeit besteht aber eine Pflichtversicherung bei der Berufsgenossenschaft. Sunworker empfiehlt jeder Fachkraft, das vor dem ersten Einsatz mit der zuständigen Berufsgenossenschaft zu klären.

Steuern und Belege

3 Fragen

Wer führt Steuern und Sozialabgaben ab?Link zu dieser Frage

Die Fachkraft. Sie ist selbstständig, versteuert ihre Einnahmen selbst und meldet sich selbst bei Kranken- und Rentenversicherung. Sunworker führt keine Lohnsteuer ab und ist kein Arbeitgeber.

Wie wird abgerechnet — wer schreibt die Rechnung?Link zu dieser Frage

Sunworker erstellt die Rechnung im Namen und für Rechnung der Fachkraft (Rechnung durch Dritte, § 14 Abs. 2 Satz 4 UStG) – oder die Fachkraft lädt ihre eigene Rechnung hoch. Die Auszahlung wird freigegeben, sobald die Rechnung vorliegt. Zu jedem Einsatz gehören die Rechnung der Fachkraft an den Auftraggeber und die Provisionsrechnung an die Fachkraft; Betriebe erhalten zusätzlich den Beleg über die Servicegebühr.

Was gilt für Kleinunternehmer nach § 19 UStG?Link zu dieser Frage

Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus; die Rechnung wird dann ohne Steuer und mit dem Hinweis nach § 19 UStG erstellt. Die Angabe gehört ins Profil, denn sie bestimmt, wie jeder Beleg aussieht.

Kurzfristige Einsätze

3 Fragen

Wie kurzfristig lässt sich eine Fachkraft buchen?Link zu dieser Frage

So kurzfristig, wie jemand zusagt — eine ausgefallene Fachkraft am selben Abend ist der Regelfall, für den Sunworker gebaut ist. Die Suche lässt sich auf einen bestimmten Tag eingrenzen und zeigt nur, wer an diesem Tag Zeit hat.

Gibt es eine Mindestdauer für einen Einsatz?Link zu dieser Frage

Ja, aber sie legt die Fachkraft fest — üblich sind drei Stunden. Sie steht im Profil, damit niemand eine Anfrage für 45 Minuten stellt, die ohnehin abgelehnt würde.

Kann ich dieselbe Fachkraft mehrfach buchen?Link zu dieser Frage

Ja, jeder Einsatz wird einzeln angefragt und einzeln abgerechnet. Ein wiederkehrender Einsatz bei immer demselben Betrieb wäre allerdings ein Warnsignal für Scheinselbstständigkeit — darauf achtet Sunworker.

Frage nicht dabei?

Schreib uns — wir antworten und nehmen die Frage hier auf, wenn sie öfter kommt.

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