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Mietkoch buchen: Kosten, Ablauf, Recht und Checklisten

Mietkoch buchen: Was kostet ein Mietkoch pro Stunde, wie läuft die Buchung, welche Nachweise zählen und was gilt rechtlich? Mit Rechenbeispielen.

Sunworker Redaktion 48 Min. Lesezeit

Koch bei der Arbeit in einer professionellen Restaurantküche
Foto: Lei Hwang / Unsplash

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mietkoch ist eine Fachkraft, die du für einen einzelnen Einsatz oder einen begrenzten Zeitraum buchst: als Vertretung bei Krankheit und Urlaub, für Saisonspitzen, Bankette, Catering oder eine private Feier. Andere Wörter für dasselbe: Leihkoch, Aushilfskoch, Springer, Koch mieten.
  • Richtwerte für den Stundensatz (netto, ohne Zuschläge und Nebenkosten): etwa 28 bis 42 Euro für einen Koch, 34 bis 48 Euro für einen Chef de Partie, 40 bis 58 Euro für einen Sous-Chef, 48 bis 70 Euro und mehr für einen Küchenchef. Das sind redaktionelle Einordnungen aus veröffentlichten Preisangaben, keine Marktstatistik.
  • Zu den Stunden kommen je nach Vereinbarung Zuschläge (als Vorschlagswerte bei Sunworker: Nacht +25 %, Sonntag +50 %, gesetzlicher Feiertag +100 %), Mindestlaufzeiten, Anfahrt und Auslagen. Frag vor der Buchung, was im Preis steckt.
  • Eine Buchung besteht aus sechs Schritten: Bedarf klären, Profile vergleichen, anfragen, Details bestätigen, briefen, Einsatz abrechnen. Ein sauberes Briefing spart in der Küche mehr Zeit als jede andere Maßnahme.
  • Qualität prüfst du vorher: Belehrung nach § 43 IfSG, Hygieneschulung (HACCP), Ausbildung, Bewertungen, Referenzen. Bei einem neuen Mietkoch hilft ein kurzer, klar definierter Probeeinsatz.
  • Rechtlich ist der Mietkoch entweder Selbstständiger (Vertrag direkt mit dir) oder Leiharbeitnehmer eines Zeitarbeitsunternehmens (mit AÜG-Erlaubnis, Höchstüberlassungsdauer und Equal Pay). Beim Selbstständigen bleibt ein Restrisiko der Scheinselbstständigkeit, das du kennen und klein halten musst. Die Hygieneverantwortung bleibt immer bei dir als Betrieb.
  • Privatpersonen buchen einen Mietkoch für Dinner zu Hause oder Feiern nach demselben Prinzip; bei Sunworker zahlen sie keine Servicegebühr. Für dauerhaft gleichbleibenden Bedarf ist eine Festanstellung meist die bessere Lösung.
Koch in weißer Jacke bereitet in einer Restaurantküche Gerichte am Pass vor
Foto: Sebastian Coman Photography / Unsplash

Was ist ein Mietkoch?

Ein Mietkoch ist ein Koch, den du nicht anstellst, sondern für einen Einsatz „mietest“. Er kommt in deine Küche oder zu dir nach Hause, arbeitet für die vereinbarte Zeit und geht danach wieder. Du zahlst für die geleistete Arbeit, nicht für Urlaubstage, Krankheitstage oder Wochen, in denen du ihn nicht brauchst. Das ist der ganze Kern. Alles andere sind Varianten davon, wie der Vertrag gestaltet ist und wer daran verdient.

Begriffe: Mietkoch, Leihkoch, Aushilfskoch, Springer, Privatkoch

Im Alltag werden die Wörter durcheinandergeworfen. Für die Buchung lohnt es sich, sie auseinanderzuhalten, weil sich dahinter unterschiedliche Vertragsformen verbergen können.

BegriffWas gemeint istTypische Vertragsform
MietkochKoch, der für einzelne Einsätze oder Zeiträume gebucht wird, meist selbstständigDienst- oder Werkvertrag mit dem Betrieb; oder Vermittlung über Agentur/Plattform
LeihkochMeist aus der Zeitarbeit: Koch ist beim Verleiher angestellt und wird dir überlassenArbeitnehmerüberlassung (AÜG)
AushilfskochKoch, der stundenweise oder tageweise aushilft; oft Minijobber oder Kurzzeitbeschäftigte, manchmal auch SelbstständigeAngestellt bei dir (Minijob, Teilzeit, kurzfristig) oder selbstständig
SpringerKoch, der flexibel einspringt, wenn jemand ausfällt; im Betrieb oder im Verbund mehrerer Häuser fest angestelltMeist Festanstellung mit flexiblem Einsatz
PrivatkochKoch, der bei Privatpersonen kocht (Dinner, Geburtstag, Hochzeit, Firmenfeier zu Hause)Meist selbstständig, Abrechnung oft pro Person oder pauschal

Wichtig für dich: Wenn du „einen Mietkoch buchst“, solltest du immer klären, mit wem du den Vertrag schließt. Bei einer Vermittlungsplattform oder einem Direktkontakt ist das der Koch selbst. Bei einem Zeitarbeitsunternehmen ist es der Verleiher. Bei manchen Agenturen ist es ein Mischmodell, bei dem die Agentur zwar vermittelt, aber die Rechnung der Koch stellt. Die Unterschiede wirken sich auf Preis, Weisungsrecht, Haftung und Sozialversicherung aus. Dazu später mehr.

Wenn du einen Aushilfskoch als Minijobber anstellst, gilt 2026 eine Verdienstgrenze von 603 Euro im Monat; wer mehr verdient, fällt in den Übergangsbereich (Midijob) bis 2.000 Euro. Für Ausfälle von einzelnen Tagen ist das selten die passende Lösung, weil du Arbeitgeberpflichten, Meldungen und Lohnfortzahlung übernimmst.

Auch das Wort „Koch mieten“ täuscht ein wenig. Du mietest keinen Gegenstand, sondern buchst eine Dienstleistung einer Person, die ihre eigene Entscheidung trifft, ob sie deinen Auftrag annimmt. Praktisch heißt das: Wer gute Köche bekommen will, muss eine klare, faire Anfrage stellen, denn gefragte Fachkräfte haben die Wahl.

Die Posten: Commis, Chef de Partie, Sous-Chef, Patissier

Eine klassische Küchenbrigade kennt feste Posten. Als Mietkoch werden sie meist auf wenige Qualifikationen verdichtet. Wenn du einen Mietkoch suchst, solltest du den Posten benennen, den du wirklich brauchst, nicht nur „einen Koch“.

PostenAufgabe in der KücheWofür du ihn mieten würdest
Küchenhelfer / Commis de CuisineZuarbeit, Vorbereitung, einfache Gerichte, Mise en place unter AnleitungEntlastung an Spitzentagen, Vorbereitung, Frühstück, Buffet-Aufbau
Koch / Demi ChefSelbstständig kochen nach Rezeptur, mehrere Gerichte am PostenVertretung im Tagesgeschäft, Kantine, einfache Karte
Chef de Partie (Postenchef)Verantwortlich für einen Posten (Saucen, Fisch, Fleisch, Gemüse, Kalte Küche); kann Commis anleitenVertretung für einen bestimmten Posten, Bankett, à-la-carte-Betrieb mit dichter Karte
Sous-ChefStellvertreter des Küchenchefs; führt die Brigade im Service, organisiert Einkauf, Dienstplan, HygieneVertretung bei Ausfall des Küchenchefs, Eröffnungsphase, Urlaubsvertretung der Küchenleitung
Küchenchef / Chef de CuisineGesamtverantwortung für Karte, Kalkulation, Einkauf, Team und HygieneInterimsleitung, Konzeptentwicklung, Neueröffnung
PatissierDesserts, Gebäck, Torten, Eis, PralinenDessertbuffets, Hochzeitsfeiern, Hotelfrühstück, Weihnachtsgeschäft

Auf Plattformen wie Sunworker gibt es die Tätigkeiten Koch, Chef de Partie, Sous-Chef und Patissier als eigene Kategorien; für Zuarbeit gibt es zusätzlich Küchenhilfe und Spülkraft. Die Einordnung ist wichtig, weil sich davon Preis und Erwartung ableiten: Ein Sous-Chef kann nicht nur kochen, sondern erwartet, dass er auch Verantwortung übernehmen darf. Wenn du das nicht möchtest, buch besser einen Chef de Partie.

Typische Einsatzanlässe

Wer einen Mietkoch bucht, tut das fast immer aus einem von acht Gründen. Es lohnt sich, deinen Anlass zu benennen, denn er bestimmt Qualifikation, Vorlauf und Briefing.

  • Krankheit: Ein Koch fällt kurzfristig aus. Du brauchst jemanden heute oder morgen, der ohne lange Einarbeitung funktioniert. Hier zählt Geschwindigkeit und die Bereitschaft, sich auf eine fremde Küche einzulassen.
  • Urlaub und Elternzeit: Du weißt Wochen im Voraus Bescheid. Hier kannst du sorgfältig auswählen, einen Probeeinsatz einplanen und gründlich einarbeiten.
  • Saison: Sommerterrasse, Weihnachtsgeschäft, Spargelzeit, Skisaison. Der Bedarf ist zeitlich begrenzt und vorhersehbar. Hier lohnt sich oft ein wiederkehrender Mietkoch, den du für die Saison mehrfach buchst.
  • Bankett: Hochzeit, Konfirmation, Firmenfeier mit 60 bis 200 Gästen. Du brauchst einen Tag lang mehr Hände, häufig mit Nachtstunden und Wochenendzuschlag.
  • Catering: Außer-Haus-Geschäft, bei dem du kurzfristig einen erfahrenen Koch für Vor-Ort-Zubereitung brauchst, etwa an einer Mobilküche.
  • Kantine und Betriebsverpflegung: Ausfall bei Kantinenkoch, Ferienzeit, Umbau. Der Kantinenbetrieb ist oft standardisiert; das erleichtert die Einarbeitung.
  • Eröffnung und Umbau: Ein neues Konzept, ein Pop-up, ein Probelauf. Ein erfahrener Sous-Chef oder Küchenchef kann hier Struktur schaffen.
  • Private Feier: Menschen, die zu Hause ein Menü servieren lassen, ein Grillfest oder ein Firmenessen im Wohnzimmer möchten. Hier geht es weniger um Küchenbrigade, mehr um eine einzelne Fachkraft, die Einkauf, Zubereitung und Ablauf übernimmt.
Küchenteam bei der Vorbereitung eines Banketts in einer Hotelküche
Foto: JC Gellidon / Unsplash

Wann sich ein Mietkoch lohnt und wann nicht

Ein Mietkoch löst ein Kapazitätsproblem, aber nicht jedes Problem lässt sich mit Kapazität lösen. Bevor du buchst, prüf ehrlich, ob es wirklich um zusätzliche Hände geht.

Ein Mietkoch lohnt sich, wenn:

  • der Bedarf zeitlich begrenzt ist (Tage, Wochen, eine Saison),
  • die Aufgabe klar umrissen ist (ein Posten, eine Karte, ein Bankett),
  • du im Voraus weißt, wie viele Stunden du brauchst, oder zumindest eine Untergrenze,
  • die Küche standardisiert genug ist, dass ein Fremder in 30 Minuten produktiv wird (Kapitel „Einarbeitung“),
  • du die Fixkosten einer Festanstellung für diesen Zeitraum nicht tragen willst oder kannst.

Ein Mietkoch lohnt sich weniger, wenn:

  • der Bedarf dauerhaft besteht. Wer jede Woche fünf Tage einen Fremden in der Küche hat, hat eigentlich einen unbesetzten Posten. Dann ist eine Festanstellung meist günstiger, stabiler und rechtlich sauberer, weil sich Scheinselbstständigkeit bei Dauereinsätzen kaum vermeiden lässt.
  • deine Küche stark improvisiert läuft: keine Rezepturen, keine Mengenangaben, keine Ordnung im Lager. Auch der beste Mietkoch braucht Informationen, um in deinem Sinn zu kochen.
  • du eine Führungsposition dauerhaft besetzen musst. Ein Küchenchef auf Zeit ist ein Notbehelf, keine Strategie.
  • du Teamkultur aufbauen willst. Ein Mietkoch kann zeigen, wie es geht, aber er bindet kein Team.

Wenn du unsicher bist, rechne. Im Kapitel „Rechenbeispiele“ steht ein Vergleich zwischen Festanstellung, Zeitarbeit und selbstständigem Mietkoch für ein und denselben Einsatz.

Was kostet ein Mietkoch? Richtwerte

Die ehrliche Antwort auf „Was kostet ein Mietkoch?“ lautet: Es gibt keine einheitliche Preisliste. Der Stundensatz hängt von Qualifikation, Region, Vorlauf, Tageszeit, Einsatzdauer und dem Vertragsmodell ab. Im Folgenden findest du, was veröffentlichte Angebote zeigen, und daraus abgeleitet eine Einordnung.

Was veröffentlichte Angebote zeigen

Bei der Recherche für diesen Artikel (Stand: September 2026) zeigen sich diese Angaben. Sie stammen von den Webseiten der jeweiligen Anbieter, sind nicht vergleichbar in Umfang und Leistung und können sich ändern.

QuelleAngabeAnmerkung
Mietkoch-Agentur (Vermittlung selbstständiger Mietköche)ab 30 Euro netto pro Stunde „je nach Funktion“; 8 Stunden Mindesteinsatz pro Tag; pauschale Anfahrt 200 Euro; Verpflegung und Unterkunft stellt der BetriebVertrag als Werkvertrag mit selbstständigem Koch, Abrechnung wöchentlich direkt durch den Koch
Mietkoch-Service (Einzelanbieter)ab 37 Euro pro Stunde; Sonntag +10 %, gesetzlicher Feiertag +50 %; 8 Stunden Mindesteinsatz; Anfahrt 0,45 Euro/km; Übernachtung 39 EuroViertelstunden-genaue Abrechnung; Preise laut Anbieter inklusive Umsatzsteuer
Preisvergleichsportal für PartyserviceAushilfskoch ca. 20 Euro, ausgebildeter Koch ca. 30 Euro, Küchenchef ca. 45 Euro pro Stunde bei EventsNur Arbeitszeit, Waren extra; Personal, Geschirr und Ausrüstung werden gestellt gedacht
Ratgeber für Freelance-Köche30 bis 95 Euro pro Stunde für Freelance-MietköcheSehr weite Spanne: unterste Werte einfache Küche, oberste Werte Spitzengastronomie oder Interimsmanagement
Ratgeber für Mietkoch-Gründer (Gastro Academy)15 bis 35 Euro pro Stunde, Zutaten extraÄltere, niedrige Angabe; für 2026 mit Mindestlohn 13,90 Euro und Selbstständigen-Kosten unrealistisch für professionelle Einsätze
Personaldienstleister für Servicekräfte (InStaff)„Bruttolohn plus 43 % Aufschlag“; Küchenpersonal ab 22,17 Euro pro Stunde für einfache Speisen und ZuarbeitBeispiel für Zeitarbeitsmodell: der Aufschlag deckt Arbeitgeberanteile und Verleiherkosten

Zwei Dinge fallen auf. Erstens liegen professionelle Mietköche, die als Selbstständige arbeiten, fast nie unter 30 Euro pro Stunde. Wer weniger zahlt, bekommt entweder Einsteiger oder einen Kostenvorteil, der auf Kosten der Absicherung des Kochs geht. Zweitens sind viele Angebote auf 8 Stunden Mindesteinsatz pro Tag ausgelegt; kürzere Einsätze sind entweder teurer oder gar nicht möglich.

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 2026 13,90 Euro pro Stunde und steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Er gilt für Arbeitnehmer, nicht für Selbstständige, aber er zeigt, wo das untere Ende der Küchenarbeit liegt. Tariflich liegen ausgebildete Köche in vielen Gastgewerbetarifen bei etwa 16 bis 17 Euro pro Stunde, Küchenchefs bei etwa 23 bis 25 Euro (je nach Tarifgebiet; Ratgeberangaben). Ein Selbstständiger muss aus seinem Stundensatz alles selbst decken: Kranken- und Rentenvorsorge, Berufshaftpflicht, Messer und Kleidung, Fahrtkosten, Steuerberater, Zeiten ohne Aufträge. Deshalb liegt ein selbstständiger Stundensatz systematisch deutlich über dem Bruttolohn eines Angestellten.

Richtwerte je Qualifikation

Aus den veröffentlichten Angaben und der beschriebenen Kostenlogik ergibt sich die folgende Einordnung. Sie ist ein Richtwert, keine Preisgarantie: Ein Koch in München verlangt in der Regel mehr als einer in einer strukturschwachen Region, und ein Spezialist für Sushi oder Patisserie darf mehr verlangen als ein Allrounder.

QualifikationRichtwert Stundensatz (netto, ohne Zuschläge)Typisches Profil
Küchenhilfe / Commis16 bis 22 EuroZuarbeit, Vorbereitung, einfache Aufgaben, wenig eigenständiges Kochen
Koch / Aushilfskoch28 bis 42 EuroAusgebildeter Koch, mehrere Jahre Berufserfahrung, selbstständig am Posten
Chef de Partie34 bis 48 EuroVerantwortung für einen Posten, kann Zuarbeiter anleiten
Patissier35 bis 55 EuroAusbildung als Konditor oder Koch mit Patisserie-Spezialisierung
Sous-Chef40 bis 58 EuroFührungserfahrung, Organisation, Hygiene, Dienstplan
Küchenchef / Interimsleitung48 bis 70 Euro und mehrKalkulation, Karte, Einkauf, Verantwortung für die gesamte Küche

Was diese Tabelle nicht sagt: Ein hoher Stundensatz bedeutet nicht automatisch bessere Qualität, und ein niedriger nicht automatisch schlechte. Auf einer Plattform mit freier Preisgestaltung setzt jede Fachkraft ihren Satz selbst und du siehst ihn vor der Anfrage im Profil. Gute Profile mit vielen Einsätzen, Nachweisen und Bewertungen liegen oft im oberen Drittel einer Spanne. Neue Profile stehen manchmal darunter, um die ersten Bewertungen zu sammeln. Beides kann eine gute Wahl sein, wenn du weißt, worauf du achtest (Kapitel „Qualität prüfen“).

Richtwerte je Anlass

Nicht nur die Qualifikation, auch der Anlass beeinflusst die Kosten. Der wichtigste Hebel ist die Vorlaufzeit. Kurzfristige Anfragen („heute Abend, Koch gesucht“) stoßen auf ein knappes Angebot. Die Fachkraft kann ihren Preis am Bedarf orientieren, und du hast weniger Auswahl.

AnlassTypische QualifikationEinsatzdauerKostentreiber
Krankheitsvertretung im TagesgeschäftKoch oder Chef de Partie1 bis 5 Tage, je 6 bis 9 StundenKurzfristigkeit, fremde Küche, Wochenende
UrlaubsvertretungKoch, Chef de Partie oder Sous-Chef1 bis 3 WochenPlanbar; Rabatt bei Mehrtagesbuchung möglich
SaisonKoch oder Chef de PartieWochen bis MonateAb einer bestimmten Dauer eher Festanstellung prüfen
Bankett / HochzeitSous-Chef, mehrere Köche, Commis8 bis 12 Stunden an einem TagNacht, Wochenende, Feiertag, Teamgröße
Catering / Event außer HausKoch oder Chef de Partie mit Catering-Erfahrung6 bis 12 StundenAnfahrt, Ausrüstung, Aufbauzeit, Ort ohne Küche
Kantine / BetriebsverpflegungKochTagesweise über mehrere WochenFrühe Schichten, feste Speisepläne
Private Feier / Dinner zu HauseKoch, ggf. Patissier4 bis 8 Stunden inklusive Vor- und NachbereitungMenüumfang, Personenzahl, Einkauf, Anfahrt
Eröffnung / KonzeptphaseSous-Chef oder KüchenchefTage bis WochenVerantwortungsumfang, Beratungsanteil

Für Privatdinner zeigen veröffentlichte Angebote Preise pro Person statt pro Stunde. Ein Preisvergleichsportal nennt etwa 40 Euro pro Person für ein einfaches Zwei- bis Drei-Gang-Menü, rund 75 Euro für ein Vier-Gang-Menü und über 100 Euro für ein Sieben-Gang-Menü. Ein einzelner Anbieter mit Grundpreis und Personenpreis kommt für ein Vier-Gang-Menü mit acht Gästen auf etwa 98 Euro pro Person, inklusive Einkauf, Service und Reinigung. Wie die Kalkulation bei Stundenabrechnung aussieht, zeigt das Beispiel im Kapitel „Mietkoch für Privatpersonen“.

Planung eines Küchenpersonal-Einsatzes am Laptop mit Notizen im Büro eines Restaurants
Foto: Vitaly Gariev / Unsplash

Zuschläge, Nebenkosten und Mindesteinsatz

Der Stundensatz ist nur die halbe Rechnung. Wenn du zwei Angebote vergleichst, vergleiche den Gesamtpreis für den konkreten Einsatz.

Zuschläge für Nacht, Sonntag und Feiertag

Für Arbeitnehmer gibt es keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf prozentuale Zuschläge; der Arbeitszeitgesetz-Grundsatz lautet nur, dass Nachtarbeit „angemessen“ ausgeglichen werden muss, durch bezahlte freie Tage oder einen Zuschlag. Konkrete Prozentsätze stehen in Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen. Steuerlich sind Zuschläge in bestimmten Höhen für Arbeitnehmer begünstigt (§ 3b EStG): bis zu 25 % für Nachtarbeit (20 bis 6 Uhr), bis zu 40 % für die Kernzeit von 0 bis 4 Uhr, bis zu 50 % für Sonntage, bis zu 125 % für gesetzliche Feiertage und bis zu 150 % für Heiligabend ab 14 Uhr, die Weihnachtsfeiertage und den 1. Mai; der maßgebliche Grundlohn ist auf 50 Euro pro Stunde gedeckelt. Diese Regeln betreffen Arbeitnehmer. Ein selbstständiger Mietkoch legt seine Zuschläge frei fest.

In der Praxis findest du bei Selbstständigen und Vermittlern eine breite Streuung. Ein Anbieter nennt Sonntag +10 % und Feiertag +50 %, andere gar keine. Bei Sunworker sind folgende Vorschlagswerte voreingestellt, wobei verbindlich ist, was im Einsatz steht:

ZeitraumVorschlagswert Zuschlag auf den Stundensatz
Nacht (23 bis 6 Uhr)+25 %
Sonntag+50 %
Gesetzlicher Feiertag+100 %

Wichtig: Diese Zuschläge werden nicht pauschal auf den ganzen Einsatz gerechnet, sondern nur auf die Stunden, die in den jeweiligen Zeitraum fallen. Ein Bankett von 14 bis 24 Uhr an einem Samstag enthält also nur eine Nachtstunde (23 bis 24 Uhr). Am Sonntag gilt der Zuschlag für die gesamte Einsatzzeit am Sonntag. Wenn ein Einsatz über Mitternacht in den Sonntag hineinläuft, sprich die Berechnung vorher ab, damit beide Seiten dasselbe erwarten. Ob sich Zuschläge addieren, wenn ein Feiertag auf einen Sonntag fällt oder eine Nachtstunde in einen Feiertag reicht, steht in der Einsatzvereinbarung; lass dir das nicht erst nachher erklären.

Weitere Kostenpositionen

  • Anfahrt: Pauschal (Beispiel: 200 Euro bei einer Agentur) oder pro Kilometer (Beispiele: 0,45 bis 0,50 Euro pro Kilometer, teils zuzüglich Umsatzsteuer). Bei einem Koch aus der Region fällt oft gar nichts an, auf Plattformen mit Suche nach Postleitzahl findest du bevorzugt Fachkräfte in der Nähe.
  • Unterkunft und Verpflegung: Bei mehrtägigen Einsätzen weiter entfernter Köche wird Unterkunft erwartet, teils mit Pauschale (Beispiel: 39 Euro pro Nacht) oder Bereitstellung durch den Betrieb. Auch Personalessen und Getränke gehören zum guten Ton.
  • Mindesteinsatz: Viele Anbieter setzen 8 Stunden pro Tag als Minimum. Prüf, ob deine Wunschzeit (zum Beispiel 5 Stunden für ein Abendgeschäft) darunter fällt.
  • Waren: Beim Betriebseinsatz bringt der Mietkoch normalerweise keine Waren mit; du stellst Lager, Kühlung, Geräte. Im Privatbereich zahlst du Waren separat oder in einem Pauschalpreis.
  • Umsatzsteuer: Selbstständige mit Umsatzsteuerpflicht stellen 19 % aus. Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus. Prüf, ob dein Angebot netto oder brutto ist. Betriebe, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, betrifft das weniger; Privatpersonen sehr.
  • Vermittlungsgebühr oder Servicegebühr: Agenturen nehmen Aufschläge, Plattformen Gebühren. Details im nächsten Abschnitt.
  • Stornokosten: Absagen kosten je nach Zeitpunkt einen Teil des Auftragswertes. Bei Sunworker: mehr als 48 Stunden vor Beginn kostenlos, 24 bis 48 Stunden 25 %, unter 24 Stunden 50 %, nach Beginn oder Nichterscheinen 100 %. Sagt die Fachkraft ab, bekommt der Betrieb den vollen Betrag inklusive Servicegebühr zurück.

Was du im Preis ausdrücklich klären solltest

Frag vor der Buchung diese fünf Dinge nach. Sie kosten dich zwei Minuten und ersparen später Streit.

  1. Ist der Preis netto oder brutto, mit oder ohne Umsatzsteuer?
  2. Wie wird abgerechnet: tatsächliche Zeit (Check-in/Check-out), Viertelstunde, volle Stunde, Pauschale?
  3. Gibt es Mindestlaufzeit oder Mindestbetrag pro Einsatz?
  4. Sind Pausen bezahlt? Wer legt sie fest?
  5. Was gilt bei Überziehung (Bankett dauert länger) und bei Kürzung (Gäste sagen ab, Küche schließt früher)?

Rechenbeispiele: Was ein Einsatz wirklich kostet

Die folgenden Beispiele sind Modellrechnungen mit fiktiven Betrieben und angenommenen Stundensätzen im Bereich der Richtwerte. Sie zeigen die Rechenlogik. Setz deine eigenen Zahlen ein.

Beispiel 1: Sous-Chef als Krankheitsvertretung (5 Tage)

Nehmen wir ein Restaurant mit 80 Plätzen. Der Sous-Chef fällt für eine Woche aus. Du buchst eine Sous-Chef-Fachkraft mit einem Stundensatz von 44 Euro für fünf Tage à 8 abgerechnete Stunden (Montag bis Freitag, ohne Nacht, Sonntag oder Feiertag).

PositionRechnungBetrag netto
Auftragswert44 Euro × 8 Stunden × 5 Tage1.760,00 Euro
Servicegebühr Sunworker (15 %)1.760,00 Euro × 0,15264,00 Euro
Gesamtkosten für den Betrieb2.024,00 Euro
Effektiver Stundensatz2.024,00 Euro ÷ 40 Stunden50,60 Euro

Die Servicegebühr wird auf den Auftragswert (netto) berechnet und bei Sunworker mit einem eigenen Beleg der Sunworkers Ltd. ausgewiesen, im Reverse-Charge-Verfahren. Ob und wie du Umsatzsteuer aus dem Beleg der Fachkraft und der Servicegebühr als Vorsteuer geltend machst, hängt von deiner steuerlichen Situation und vom Status der Fachkraft ab (Regelbesteuerung oder Kleinunternehmer). Das klärst du mit deinem Steuerberater.

Rechne zum Vergleich mit einem Zeitarbeitsunternehmen. Angenommen, der Verleiher zahlt seinem Koch 20 Euro Bruttostundenlohn. Ein Ratgeber zur Zeitarbeitskalkulation nennt für den Verrechnungssatz einen Faktor von etwa 1,5 bis 2,0 auf den Bruttolohn; ein Personaldienstleister nennt für Servicepersonal „Bruttolohn plus 43 %“. Mit Faktor 1,6 bis 2,0 ergibt sich:

ModellBruttolohn/Stundensatz KochFaktor bzw. AufschlagStundenverrechnungssatz40 Stunden
Zeitarbeit (Modell, Faktor 1,6)20,00 Euro× 1,632,00 Euro1.280,00 Euro
Zeitarbeit (Modell, Faktor 2,0)20,00 Euro× 2,040,00 Euro1.600,00 Euro
Selbstständiger, Vermittlung mit 15 % Servicegebühr34,00 Euro+ 15 %39,10 Euro1.564,00 Euro

Der Vergleich ist bewusst mit einem Koch statt eines Sous-Chefs gerechnet, weil die Zeitarbeit selten Sous-Chefs verleiht. Was er zeigt: Die Spannen überschneiden sich. Ein Verrechnungssatz von 32 bis 40 Euro in der Zeitarbeit und ein Endpreis von 39 Euro bei einem selbstständigen Koch sind derselben Größenordnung. Der Unterschied liegt nicht im Preis, sondern in dem, was du dafür bekommst: Der Leiharbeitnehmer ist beim Verleiher angestellt (Urlaub, Krankheit und Sozialversicherung liegen dort), und du hast ein Weisungsrecht. Der Selbstständige entscheidet selbst, ob und wie er den Auftrag annimmt, und trägt sein Risiko selbst. Ein Verrechnungssatz ist auch nicht dasselbe wie ein Qualitätsurteil: Ein erfahrener Leihkoch kann besser sein als ein schwacher Freelancer, und umgekehrt.

Beispiel 2: Bankett am Samstag mit drei Positionen

Nehmen wir ein Hotel, das eine Hochzeit mit 90 Gästen ausrichtet. Das Küchenteam ist im Urlaub oder anderweitig belegt. Du brauchst am Samstag von 14 bis 24 Uhr einen Sous-Chef (46 Euro pro Stunde), einen Chef de Partie (40 Euro) und zwei Köche (je 34 Euro). Abgerechnet werden 10 Stunden. Eine Stunde (23 bis 24 Uhr) fällt in die Nacht: +25 %.

PositionBasis (10 Stunden)Nachtzuschlag (1 Stunde × 25 %)Summe
Sous-Chef, 46 Euro460,00 Euro11,50 Euro471,50 Euro
Chef de Partie, 40 Euro400,00 Euro10,00 Euro410,00 Euro
Koch 1, 34 Euro340,00 Euro8,50 Euro348,50 Euro
Koch 2, 34 Euro340,00 Euro8,50 Euro348,50 Euro
Auftragswert1.540,00 Euro38,50 Euro1.578,50 Euro
Servicegebühr (15 %)236,78 Euro
Gesamt1.815,28 Euro

Der gleiche Bankett-Einsatz an einem Sonntag (Zuschlag +50 % auf alle zehn Stunden) hat einen Auftragswert von 2.310,00 Euro, die Servicegebühr beträgt 346,50 Euro, die Gesamtkosten 2.656,50 Euro. An einem gesetzlichen Feiertag (+100 %) sind es 3.080,00 Euro Auftragswert, 462,00 Euro Servicegebühr und 3.542,00 Euro Gesamtkosten. Die Wochentagswahl ist bei Bankettpreisen also kein Nebendetail. Wenn die Hochzeit an einem Samstag stattfinden kann, sparst du gegenüber dem Sonntag rund 730 Euro Auftragswert für diese vier Personen (2.310,00 statt 1.578,50 Euro), vor Servicegebühr.

Bei der Verkaufskalkulation des Banketts schlägst du diese Kosten pro Gast um: 1.815,28 Euro ÷ 90 Gäste sind etwa 20,17 Euro Personalkosten pro Gast allein für die Küchenunterstützung. Das ist eine Größe, die in deinen Menüpreis gehört.

Beispiel 3: Was kostet dich eigentlich ein Angestellter pro Stunde?

Wer Kosten vergleicht, vergleicht oft den Mietkoch-Stundensatz mit dem Bruttostundenlohn des Angestellten. Das ist unfair, denn der Bruttolohn ist nicht deine Kostenbasis. Eine vereinfachte Modellrechnung:

SchrittAnnahme / RechnungErgebnis
Bruttostundenlohnangenommen, tariflich/üblich17,00 Euro
Arbeitgeberanteil Sozialversicherungrund 21 % (Näherung, siehe unten)+ 3,57 Euro
Kosten je bezahlter Stunde17,00 + 3,5720,57 Euro
Bezahlte Stunden pro Jahr (40-h-Woche)52 × 402.080 Stunden
Davon tatsächlich produktivAnnahme: 1.650 Stunden nach Urlaub, Feiertagen, Krankheitca. 79 %
Kosten je produktiver Stunde20,57 × 2.080 ÷ 1.650ca. 25,90 Euro

Der Arbeitgeberanteil setzt sich 2026 grob aus Rentenversicherung (18,6 % insgesamt, also 9,3 % Arbeitgeberanteil), Arbeitslosenversicherung (2,6 % insgesamt, 1,3 %), Krankenversicherung (14,6 % allgemeiner Satz plus durchschnittlich 2,9 % Zusatzbeitrag, jeweils hälftig, also 8,75 %) und Pflegeversicherung (rund 1,8 %) zusammen; das sind etwa 21 %. Dazu kommen Umlagen für Krankheits- und Mutterschaftsaufwendungen (U1, U2), die Insolvenzgeldumlage und die Berufsgenossenschaft, die je nach Betrieb variieren und hier nicht eingerechnet sind. Die Rechnung ist deshalb eher zu niedrig als zu hoch.

Das Ergebnis: Ein Koch mit 17 Euro brutto kostet dich pro produktiver Stunde etwa 26 Euro, ohne Rekrutierung, Einarbeitung, Arbeitskleidung und Leerlauf. Ein Mietkoch mit 34 Euro plus 15 % Servicegebühr (39,10 Euro) ist teurer je Stunde, aber du zahlst nur für Stunden, in denen du ihn brauchst. Wenn du den Koch an 200 von 250 Arbeitstagen wirklich brauchst, ist die Festanstellung günstiger. Brauchst du ihn an 30 Tagen im Jahr, ist der Mietkoch günstiger. Dazwischen liegt eine Grauzone, in der die Fragen „Wie planbar ist der Bedarf?“ und „Bekomme ich überhaupt einen festen Koch?“ wichtiger sind als der Stundensatz.

Rechne für deinen Betrieb ehrlich nach:

  • Bedarf pro Jahr: Wie viele Stunden oder Tage fehlen dir wirklich?
  • Verteilung: Konzentriert auf wenige Wochen (Saison) oder gleichmäßig verteilt?
  • Ausfallrisiko: Was kostet dich ein geschlossener Posten am Wochenende?
  • Zeit für Personalsuche: Wie lange dauert es, bis eine Festanstellung besetzt ist?

Eine ausführlichere Gegenüberstellung von Festanstellung, Minijob, Zeitarbeit und Freelancern findest du im Ratgeber Personal auslagern in der Gastronomie.

Koch bereitet Gerichte für ein Bankett auf großen Tabletts in einer Eventküche vor
Foto: Yu Hosoi / Unsplash

Mietkoch über Agentur, Zeitarbeit, Plattform oder direkt

Du kannst einen Mietkoch auf vier Wegen bekommen. Jeder hat eine andere Vertragsstruktur, einen anderen Preis und andere Risiken.

WegWer ist Vertragspartner?Preisstruktur (Richtwert)StärkeSchwäche
Direktkontakt (Empfehlung, eigenes Netzwerk)Koch (selbstständig)Stundensatz nach AbspracheKein Aufschlag, persönliches VertrauenDu musst suchen, prüfen, Vertrag und Abrechnung selbst organisieren
Mietkoch-Agentur (Vermittlung)Meist der selbstständige Koch, teils die AgenturStundensatz ab ca. 30 bis 40 Euro, ggf. Vermittlungsgebühr, AnfahrtspauschaleSchnelle Verfügbarkeit, VorauswahlPreise nicht immer transparent, 8-Stunden-Mindesteinsatz üblich
Zeitarbeit (AÜG)Verleiher (Koch ist dort angestellt)Bruttolohn × Faktor ca. 1,5 bis 2,0 (Ratgeberangabe), teils „Bruttolohn + 43 %“Verleiher trägt Arbeitgeberrisiko, Ersatz bei AusfallAÜG-Regeln: Höchstüberlassung 18 Monate, Equal Pay nach neun Monaten; für Spezialposten begrenzt
VermittlungsplattformKoch (selbstständig) direkt mit dem BetriebStundensatz der Fachkraft + Servicegebühr (bei Sunworker 15 % netto)Preise vor der Anfrage sichtbar, Nachweise geprüft, Zahlung über TreuhandKein Verleiher: du trägst die Statusfrage und das Hygiene-Risiko selbst

Auf Aufschläge kommt es an. Ein Zeitarbeitsunternehmen erhält für Vermittlung und Verleih mit Faktor 1,5 bis 2,0 zwar ein Vielfaches des Bruttolohns, muss davon aber Arbeitgeberanteile, Urlaub, Krankheit und Verwaltung zahlen. Ein Aufschlag von 43 % auf den Bruttolohn kann bei einem Verleiher also durchaus nur Sozialabgaben und Verwaltung abdecken; wie viel davon Marge ist, siehst du nicht, solange der Verleiher seine Kalkulation nicht offenlegt. Eine Servicegebühr von 15 % auf einen Stundensatz eines Selbstständigen ist nicht direkt vergleichbar, weil der Selbstständige seinen Stundensatz schon so kalkuliert, dass er seine eigenen Abgaben deckt. Der Vergleich lautet also nicht „15 % gegen 43 %“, sondern „Gesamtpreis pro Stunde bei gleicher Qualifikation und gleichem Risiko“.

Zwei Grenzfälle sind wichtig:

Agentur mit Mischmodell. Manche Agenturen vermitteln Mietköche als „selbstständig“, geben ihnen aber Vorgaben zu Zeiten, Kleidung und Kommunikation und rechnen zentral ab. Dann verschwimmt die Grenze zur Arbeitnehmerüberlassung. Frag, wer Vertragspartner ist, wer die Rechnung stellt und ob die Agentur eine AÜG-Erlaubnis hat.

Plattform. Sunworker ist eine Vermittlungsplattform für selbstständige Fachkräfte, keine Zeitarbeit. Der Einsatzvertrag kommt direkt zwischen dir und der Fachkraft zustande; Sunworker vermittelt und wickelt die Zahlung ab. Darum gibt es keine Überlassungshöchstdauer und keinen Equal-Pay-Anspruch, aber auch keine Weisungsbefugnis über den Einsatz hinaus. Mehr dazu im Kapitel „So geht es mit Sunworker“ und im rechtlichen Teil.

Mietkoch buchen: Ablauf Schritt für Schritt

Der Ablauf ist unabhängig vom Weg (Direktkontakt, Agentur, Plattform) derselbe. Die Unterschiede liegen in den Details. Die folgenden sechs Schritte beschreiben, wie du eine Buchung ordentlich durchführst.

Schritt 1: Bedarf klären (30 Minuten)

Bevor du eine Anfrage stellst, beantworte diese Fragen schriftlich:

  • Was fällt aus? Posten, Stunden, Wochentage, Zeiträume.
  • Welche Qualifikation brauchst du wirklich (Koch, Chef de Partie, Sous-Chef, Patissier)? Wer Verantwortung tragen soll, braucht mindestens Chef de Partie.
  • Welche Küche? À la carte, Bankett, Kantine, Catering, Bar-Küche, Frühstück?
  • Wie viele Gäste und wie viele Gerichte gleichzeitig?
  • Welche Besonderheiten? Vegane oder Halal-Küche, Sous-vide, Grill, Teig, Fisch?
  • Budget: Was darf der Einsatz kosten, inklusive Zuschläge und Gebühr?
  • Wer betreut den Mietkoch vor Ort (Ansprechpartner mit Telefonnummer)?

Je klarer die Anfrage, desto mehr Fachkräfte antworten und desto weniger Rückfragen entstehen. Eine Anfrage wie „Koch gesucht, Samstag“ schreckt gute Köche ab, weil sie nicht wissen, worauf sie sich einlassen.

Schritt 2: Profile suchen und vergleichen

Suche nach Datum und Ort. Auf einer Plattform gibst du Tag und Postleitzahl ein und siehst passende Fachkräfte. Bei einer Agentur beschreibst du den Bedarf und bekommst Vorschläge. Achte beim Vergleich auf:

  • Tätigkeit und Erfahrung: Passt die Spezialisierung (Fisch, Grill, Pâtisserie, vegane Küche)?
  • Nachweise: Gültige Belehrung nach § 43 IfSG, Hygieneschulung, Ausbildungsnachweis, ggf. Gewerbeanmeldung.
  • Bewertungen und Anzahl der Einsätze: Kurze, konkrete Kommentare sind aussagekräftiger als reine Sternzahlen.
  • Stundensatz: Im Profil sichtbar. Rechne ihn mit Zuschlägen und Gebühr durch.
  • Entfernung: Kurze Anfahrt spart Kosten und macht Kurzfristigkeit möglich.
  • Bekannte Fachkräfte: Wenn du schon gute Erfahrungen hast, frag direkt dieselbe Person wieder an.

Frag mehrere Fachkräfte parallel an, wenn es eilt. Eine Absage ist normal: Die Fachkraft entscheidet selbst über Zu- oder Absage.

Schritt 3: Anfrage senden

Eine gute Anfrage enthält: Datum, Uhrzeit von/bis, Ort, Posten und Küchentyp, Anzahl Gäste, besondere Anforderungen (Kleidung, Werkzeug), einen Hinweis auf Zuschläge (Nacht, Sonntag, Feiertag) und den Ansprechpartner. Schreib den Einsatz so, dass jemand Fremdes ihn versteht. Wenn du eine Karte oder einen Menüplan hast, hänge sie an oder verlinke sie.

Schritt 4: Zusage und Details bestätigen

Sobald die Fachkraft zusagt, bestätigst du die Details: genaue Uhrzeit, Treffpunkt, Eingang, Parkplatz, Ansprechpartner, Verpflegung, Kleidung. Bei Plattformen wird nach Zustandekommen des Einsatzes der Betrag eingezogen und liegt in der Treuhand. Damit ist der Einsatz für beide Seiten verbindlich, und die Storno-Staffel gilt.

Schritt 5: Briefing vor dem Einsatz

Sende dem Mietkoch 24 bis 48 Stunden vorher das Briefing (Vorlage im nächsten Kapitel). Frag nach, ob er Fragen hat. Rechne mit Rückfragen zu Karte, Rezepturen, Allergenen und Zeiten. Ein Briefing per Nachricht und ein kurzes Telefonat von zehn Minuten sind besser als ein langes Dokument, das niemand liest.

Schritt 6: Einsatz, Abrechnung und Feedback

Am Einsatztag: Empfang, Rundgang, Einarbeitung (30 Minuten), dann Arbeit. Check-in und Check-out erfassen die tatsächliche Arbeitszeit. Bei Sunworker wird die tatsächliche Zeit abgerechnet: Mehrstunden werden nachbelastet, kürzere Einsätze erstattet. Danach folgen 72 Stunden Clearing und die Auszahlung an die Fachkraft. Du erhältst die Rechnung der Fachkraft und den Beleg der Servicegebühr je Einsatz. Gib nach dem Einsatz eine ehrliche Bewertung ab. Das hilft der nächsten Küche.

Checkliste: Buchung eines Mietkochs

  • Bedarf schriftlich beschrieben (Datum, Zeiten, Posten, Gäste, Küchentyp)
  • Qualifikation festgelegt (Koch, Chef de Partie, Sous-Chef, Patissier)
  • Budget inklusive Zuschläge und Gebühr berechnet
  • Mindestens drei Profile verglichen oder mehrere Fachkräfte angefragt
  • Nachweise geprüft (§ 43 IfSG, Hygieneschulung, Ausbildung, Gewerbe)
  • Preisdetails geklärt (netto/brutto, Abrechnung, Mindesteinsatz, Anfahrt)
  • Zusage schriftlich bestätigt, Storno-Regeln bekannt
  • Briefing versendet (Karte, Mengen, Allergene, Posten, Ansprechpartner, Kleidung, Parkplatz, Zeiten)
  • Ansprechpartner vor Ort benannt und telefonisch erreichbar
  • Einarbeitung eingeplant (30 Minuten)
  • Nach dem Einsatz: Zeiten geprüft, Belege abgelegt, Bewertung abgegeben

Briefing-Vorlage für den Mietkoch

Ein Mietkoch ist so gut wie sein Briefing. Der häufigste Grund für schlechte Einsätze ist nicht mangelndes Können, sondern fehlende Information: Der Koch weiß nicht, wie viele Gäste kommen, wo das Mehl steht oder wer bei Fragen zuständig ist. Das Briefing gehört in schriftlicher Form zu jedem Einsatz, auch wenn es kurz ist.

Die Vorlage

Kopiere die Vorlage, passe sie an und schicke sie 24 bis 48 Stunden vor dem Einsatz. Was du nicht weißt, schreibst du bewusst als „offen“ hinein, statt es wegzulassen.

BRIEFING MIETKOCH

Betrieb:            [Name, Adresse, Eingang für Lieferanten/Personal]
Datum / Zeit:       [Datum], [von–bis], Pause: [Zeit, Dauer, bezahlt/unbezahlt]
Posten / Aufgabe:   [z. B. Chef de Partie Fisch/Sauce, oder Vertretung Sous-Chef]
Ansprechpartner:    [Name, Funktion, Handynummer, erreichbar ab/bis]
Vertretung:         [wer, falls Ansprechpartner nicht erreichbar]

1. KARTE UND MENGEN
- Karte / Menü:      [Anhang oder Link]
- Erwartete Gäste:   [Zahl, Verteilung über den Abend / Servicezeiten]
- Mengen pro Posten: [Portionen, Vorbereitungsmengen, Mise-en-place-Liste]
- Rezepturen:        [Anhang / Ordner Küche, Standort]
- Besonderheiten:    [Highlights, Aktionsgerichte, „Nicht ändern“-Punkte]

2. ALLERGENE UND SONDERKOST
- Allergenliste:     [Ort, Form: Ordner, Tablet, Aushang]
- Gäste mit Unverträglichkeiten: [Zahl, Art, Name falls bekannt]
- Regel bei Nachfragen: [Wer gibt Auskunft an Gäste? Koch meldet an Service.]

3. KÜCHE UND ABLÄUFE
- Kurzer Grundriss:  [Kühlräume, Trockenlager, Gewürze, Öl, Messer]
- Geräte:            [Besonderheiten Kombidämpfer, Fritteuse, Grill etc.]
- Dienstzeiten Team: [wer kommt wann, Pass, Abfolge im Service]
- Kommunikation:     [Bons/Bestellsystem, Ansagen, Pass-Sprache]
- Hygiene:           [Umkleide, Handwaschbecken, Arbeitskleidung, Reinigungsplan,
                      Temperaturprotokolle, Dokumentation]

4. KLEIDUNG, MESSER, AUSRÜSTUNG
- Mitzubringen:      [Kochjacke, Schürze, Schuhe, eigene Messer]
- Wir stellen:       [Handschuhe, Schneidebretter, Thermometer, Tücher]
- Sicherheit:        [Rutschfeste Schuhe, Haarschutz]

5. ANKUNFT UND PARKEN
- Anfahrt:           [Adresse, Zugang, Klingel/Tür]
- Parkplatz:         [wo, gebührenfrei, Genehmigung]
- Empfang:           [Wer holt ab? Erste Anlaufstelle]
- Verpflegung:       [Personalessen, Getränke, Pausenraum]

6. ZEITEN UND ABRECHNUNG
- Einsatzbeginn / Ende: [Uhrzeit, Check-in/Check-out]
- Zuschläge:         [Nacht, Sonntag, Feiertag – laut Einsatz]
- Fahrt/Auslagen:    [was wird erstattet, Beleg nötig]

7. NOTFALL
- Erste Hilfe / Feuerlöscher / Not-Aus: [Standort]
- Bei Verletzung/Krankheit: [Meldeweg]

Das sind sieben Blöcke, die zusammen etwa eine bis zwei Seiten füllen. Nicht jeder Einsatz braucht alles. Für einen einfachen Ausfall reicht oft ein Drittel. Für ein Bankett wächst der Block „Karte und Mengen“ stark.

Erläuterungen zu den Punkten, die oft vergessen werden

Karte und Mengen. Wer eine Karte schickt, aber keine Mengen, zwingt den Mietkoch zum Raten. Schreibe zum Beispiel: „Pro Abend rechnen wir mit 60 Hauptgerichten, davon etwa 25 Schnitzel, 15 Fisch, 12 vegetarisch, 8 Sonstiges.“ Nenne auch, was schon vorbereitet ist (Fonds, Saucen, Beilagen) und was der Mietkoch selbst produzieren soll.

Allergene. Gewerbliche Betriebe müssen Gäste über die 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene bei loser Ware informieren: glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesam, Lupine, Schwefeldioxid/Sulfite und Weichtiere. Die Information kann schriftlich, elektronisch oder mündlich mit schriftlicher Dokumentation auf Anfrage erfolgen. Diese Pflicht liegt bei dir als Betrieb, nicht beim Mietkoch. Er muss aber wissen, wo deine Allergeninformation zu finden ist, und er darf keine Zutaten ändern, ohne das anzusagen. Ein „Ich habe statt Sahne Milch genommen“ kann bei einem Gast mit Laktoseintoleranz gerade richtig oder gerade falsch sein, und beides muss jemand wissen. Sag dem Mietkoch klar: Rezeptur nicht ohne Rücksprache ändern.

Posten und Kommunikation. Nenne den Posten, aber auch, wer links und rechts steht, wer am Pass ruft und wie Bestellungen ankommen. Wenn dein Team „Fire!“ ruft und der Fremde „Abgang“ sagt, verlierst du Minuten.

Kleidung und Messer. Viele Mietköche bringen eigene Messer mit; das ist üblich und sollte vorab bestätigt werden. Kläre, ob du Berufskleidung stellst oder ob der Mietkoch seine eigene mitbringt. Arbeitsschutz und Hygiene (saubere Kleidung, Haarschutz) sind unabhängig vom Vertragsstatus wichtig.

Parkplatz. Klingt banal, kostet aber in der Innenstadt 15 Minuten und schlechte Laune. Nenne Parkmöglichkeit, Kosten (wer trägt sie?) und Zugang.

Zeiten. Nenne nicht nur Beginn und Ende, sondern auch den ersten kritischen Zeitpunkt („12 Uhr erste Bestellung“, „18 Uhr Gruppe von 20 Personen“). Und die Pause: Wer sie festlegt, wie lange sie dauert, ob sie bezahlt ist.

Beispiel für ein ausgefülltes Kurzbriefing

Ein fiktives Beispiel für ein Restaurant mit 80 Plätzen, das einen Chef de Partie für Fisch und Sauce am Freitagabend braucht:

Freitag, 17.10., 15:00 bis 23:30 Uhr, Pause 30 Minuten um 17:15 (unbezahlt). Posten: Fisch und Sauce, links neben dem Grill-Posten. Erwartet werden 70 bis 90 Gäste, davon rund 30 Fischgerichte. Karte im Anhang, Rezepturen im roten Ordner am Pass. Allergenliste hängt in der Küche links neben der Tür (auch als PDF im Anhang). Ansprechpartnerin vor Ort ist die Küchenchefin, Tel. -0, ab 14:30 Uhr; Vertretung Sous-Chef. Bitte eigene Messer und Kochjacke mitbringen; Schürze, Handschuhe, Tücher und Thermometer stellen wir. Eingang Lieferanten/Personal Hofseite, Parkplatz im Hof ist frei. Personalessen ab 16:30. Fisch-Mise-en-place ist bis 17:00 fertig zu machen; erste Bestellungen kommen gegen 17:45. Bitte keine Rezepturänderungen ohne Rücksprache mit der Küchenchefin.

Das ist ein Absatz und ersetzt zehn Rückfragen.

Einarbeitung in 30 Minuten

Fremde Küche, fremde Menschen, fremdes Lager: Ohne Einarbeitung braucht jeder Koch eine Stunde, um sich zu orientieren, und macht dabei Fehler. Mit einem strukturierten Ablauf ist er nach etwa einer halben Stunde arbeitsfähig. Der folgende Ablauf ist ein Vorschlag aus der Praxis, keine Norm.

MinuteInhaltWer führt
0 bis 5Begrüßung, Umkleide, Zeitrahmen, Check-in, Kurzfassung des Tages (Gäste, Besonderheiten)Ansprechpartner
5 bis 12Rundgang: Kühlräume, Trockenlager, Gewürze, Öl, Messer, Handwaschbecken, Toilette, Mülltrennung, Notausgang, FeuerlöscherAnsprechpartner
12 bis 18Posten zeigen: Arbeitsplatz, Geräte, Besonderheiten, Vorbereitungsstand; Rezepturen und MengenKüchenchef oder Sous-Chef
18 bis 23Hygiene und Allergene: wo dokumentieren, Temperaturlisten, Allergenliste, Reinigung, Regeln bei Nachfragen der GästeAnsprechpartner
23 bis 27Team und Kommunikation: wer steht wo, wie werden Bestellungen angesagt, wer hat den Pass, wie ist die ReihenfolgeKüchenchef
27 bis 30Fragen und Start: „Was ist unklar?“, erste Aufgabe zuteilen, Ansprechpartner-Kontakt bestätigenBeide

Ein paar Regeln haben sich bewährt:

  • Zeige, statt zu erzählen. Führe den Koch zum Posten und lass ihn eine Sache selbst machen, zum Beispiel die Mise en place für das erste Gericht.
  • Nenne die drei wichtigsten „Nicht-Verhandelbaren“. Zum Beispiel: Allergenregel, Temperaturprotokoll, Portionsgrößen. Mehr als drei merkt sich niemand.
  • Nenne eine Person. Wer bei Fragen zuständig ist, muss klar sein. „Frag einfach jemand“ funktioniert nicht.
  • Rechne die 30 Minuten in die Einsatzzeit ein. Der Mietkoch wird ab Check-in bezahlt. Einarbeitung ist Teil des Einsatzes und ein Grund, warum sich eine Wiederbuchung derselben Person lohnt: Bei der zweiten Buchung sind aus 30 Minuten oft fünf geworden.
  • Kein Micromanagement. Nach der Einarbeitung: Lass ihn arbeiten. Kontrolliere Ergebnis und Hygiene, nicht jeden Handgriff. Das ist auch rechtlich von Bedeutung (siehe Kapitel „Recht“).

Wenn du einen Mietkoch regelmäßig brauchst, lohnt sich eine „Küchenmappe“: ein Ordner oder eine Datei mit Grundriss, Rezepturen, Allergenliste, Hygieneplan, Kontakten. Jeder neue Koch, ob Mietkoch oder Festangestellter, bekommt sie. Das dauert einmal einen Nachmittag und spart jahrelang Zeit.

Küchenchef erklärt einem neuen Koch den Arbeitsplatz und die Rezepte in der Küche
Foto: Jinhan Moon / Unsplash

Qualität prüfen: Nachweise, Bewertungen, Probeeinsatz

Du gibst einem Fremden Zugang zu deinem Lager, deinen Gästen und deiner Reputation. Prüfe deshalb bewusst. Das kostet nicht viel Zeit, wenn du eine feste Reihenfolge hast.

Nachweise: Was du sehen solltest

NachweisWozuWorauf du achtest
Belehrung nach § 43 IfSG (umgangssprachlich oft „Gesundheitszeugnis“ oder „Rote Karte“)Vor der erstmaligen Tätigkeit mit bestimmten Lebensmitteln vorgeschrieben; Bescheinigung vom GesundheitsamtGültig, Erstbelehrung nicht älter als drei Monate zum Tätigkeitsbeginn; Folgebelehrung alle zwei Jahre
Hygieneschulung / HACCPNachweis, dass der Koch Eigenkontrolle, Temperaturführung, Reinigung, Allergene und Kreuzkontamination kenntDatum, Anbieter, Inhalt; jährliche Auffrischung ist gute Praxis
AusbildungsnachweisKoch, Restaurantfachmann, Konditor, KüchenmeisterAbschluss, Zeitpunkt; Quereinsteiger können gut sein, dann sind Referenzen wichtiger
Gewerbeanmeldung / SelbstständigkeitBelegt, dass die Person gewerblich tätig istGewerbeschein oder Bestätigung; bei Freiberuflern Bescheinigung; USt-ID falls vorhanden
BerufshaftpflichtDeckt Schäden, die die Fachkraft verursachtVersicherer, Deckungssumme, Laufzeit (nicht alle Selbstständigen haben eine)

Zur Belehrung: Die Erstbelehrung erfolgt durch das Gesundheitsamt oder einen beauftragten Arzt. Sie kostet in der Regel etwa 20 Euro und dauert 90 bis 120 Minuten (Angabe eines Ratgebers; regional unterschiedlich). Wer ohne gültigen Nachweis in der Lebensmittelbehandlung eingesetzt wird, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch den Betrieb: Für Arbeitgeber, die Beschäftigte ohne den Nachweis einsetzen, sind Bußgelder bis 25.000 Euro vorgesehen (Angabe eines Ratgebers zum Bußgeldkatalog). Ob und wie diese Vorschrift bei Selbstständigen greift, ist rechtlich weniger eindeutig als bei Angestellten. Ein Betrieb, der offene Lebensmittel herstellt, ist gut beraten, den Nachweis von jedem zu verlangen, der in seiner Küche kocht, ob angestellt oder selbstständig.

Die Belehrung ist außerdem kein Gesundheitscheck. Sie belehrt über Krankheiten und Symptome, bei denen Tätigkeitsverbote gelten, und verpflichtet zur Meldung. Sie sagt nichts darüber aus, ob der Koch heute gesund ist.

Bei Sunworker prüft die Plattform Gesundheitszeugnis/Belehrung nach § 43 IfSG, Hygieneschulung (HACCP), Ausbildung und Gewerbe und zeigt das Ablaufdatum an. Du kannst dich darauf stützen, solltest aber trotzdem bei der Ankunft nach dem Nachweis fragen, wenn es in deinem Betrieb üblich ist.

Bewertungen richtig lesen

  • Anzahl statt Durchschnitt: 4,8 Sterne bei 3 Bewertungen sagen weniger als 4,6 bei 60.
  • Freitext: Achte auf konkrete Aussagen („kam pünktlich, hat sofort den Posten übernommen“) statt auf Lob im Allgemeinen.
  • Muster bei Kritik: Einzelne schlechte Bewertungen kommen vor; wiederholte gleiche Vorwürfe (Unpünktlichkeit, Hygiene) sind ein Signal.
  • Passender Kontext: Ein Bankettkoch ist nicht automatisch ein guter à-la-carte-Koch. Schau, in welchen Betrieben er bewertet wurde.
  • Eigene Bewertung: Gib selbst Bewertungen ab, auch kurze. Das macht das System für alle besser.

Referenzen und Telefonat

Bei größeren Einsätzen (Bankett mit 100 Gästen, mehrtägige Vertretung, Interimsleitung) lohnt sich ein kurzes Telefonat von zehn Minuten. Frage nach der letzten vergleichbaren Aufgabe, nach der Führungserfahrung, nach dem Vorgehen bei Engpässen und danach, was er am Einsatz noch wissen möchte. Aus den Fragen, die der Koch stellt, erkennst du oft mehr als aus dem Lebenslauf.

Der Probeeinsatz

Bei einem neuen Mietkoch, den du regelmäßig brauchen könntest, plane einen Probeeinsatz ein. Das ist nichts anderes als ein erster, kürzerer Einsatz mit klarer Aufgabe. Gute Bedingungen:

  • Ruhiger Tag: Nicht das größte Bankett des Jahres, sondern ein normaler Service mit überschaubarer Belastung.
  • Klar umrissene Aufgabe: Ein Posten, eine Karte, ein Zeitrahmen.
  • Feste Bewertungskriterien: Pünktlichkeit, Hygiene, Tempo, Geschmack, Zusammenarbeit, Sauberkeit am Ende. Notiere sie kurz, am besten sofort nach dem Einsatz.
  • Kein „Probearbeiten“ ohne Bezahlung. Der Einsatz ist bezahlt wie jeder andere. Unbezahltes Probearbeiten von Selbstständigen ist unüblich und rechtlich heikel.
  • Wiederbuchen oder nicht: Entscheide am nächsten Tag, nicht im Stress. Bei Plattformen kannst du gute Köche als „bekannte Fachkräfte“ markieren und direkt wieder anfragen.

Checkliste: Qualität prüfen

  • Gültige Belehrung nach § 43 IfSG (Datum der Erstbelehrung, Folgebelehrung)
  • Hygieneschulung/HACCP nachgewiesen und aktuell
  • Ausbildung oder vergleichbare Erfahrung nachvollziehbar
  • Gewerbe/Selbstständigkeit belegt (bei Selbstständigen)
  • Berufshaftpflicht erfragt
  • Bewertungen gelesen (Anzahl, Freitexte, Muster)
  • Bei größeren Einsätzen: Telefonat geführt
  • Erste Zusammenarbeit als Probeeinsatz mit klarer Aufgabe geplant
  • Nach dem Einsatz: Kriterien notiert, Entscheidung zur Wiederbuchung getroffen

Recht: Selbstständiger Mietkoch oder Zeitarbeit?

Die wichtigste rechtliche Frage lautet: In welchem Verhältnis steht der Koch zu dir? Davon hängen Sozialversicherung, Weisungsrecht, Haftung und Nachweispflichten ab. Es gibt im Kern zwei saubere Modelle und eine gefährliche Grauzone.

KriteriumSelbstständiger MietkochLeiharbeitnehmer (Zeitarbeit)Eigener Aushilfsangestellter
Vertrag mitDir, direkt (Dienst-/Werkvertrag)Dem Verleiher; du hast einen ÜberlassungsvertragDir (Arbeitsvertrag)
SozialversicherungSorgt der Koch selbstVerleiher als ArbeitgeberDu als Arbeitgeber
WeisungsrechtNur ergebnis- und sicherheitsbezogenDu hast das arbeitsrechtliche WeisungsrechtVoll
HöchstdauerKeine gesetzliche, aber Statusrisiko bei Dauer18 Monate (§ 1 Abs. 1b AÜG), Abweichung per TarifvertragKeine
Equal PayNeinNach neun Monaten (§ 8 Abs. 4 AÜG)Entgelt nach Vertrag/Tarif, Mindestlohn
MindestlohnGilt nicht (kein Arbeitnehmer)Gilt, dazu ZeitarbeitstarifGilt: 13,90 Euro 2026
Krankheit/UrlaubKein Anspruch gegen dichBeim VerleiherDein Risiko und deine Kosten
HauptrisikoScheinselbstständigkeitVerstoß gegen AÜG (fehlende Erlaubnis, Überschreitung)Fixkosten

Modell 1: Der Mietkoch als Selbstständiger

Er arbeitet auf eigene Rechnung, trägt sein unternehmerisches Risiko selbst, stellt eine Rechnung und kümmert sich um Steuern und Versicherungen. Du hast keine Arbeitgeberpflichten: keine Lohnabrechnung, keine Meldungen zur Sozialversicherung, keine Lohnfortzahlung. Dafür zahlst du einen höheren Stundensatz.

Ob das Verhältnis tatsächlich „selbstständig“ ist, entscheidet nicht der Vertragstitel, sondern die tatsächliche Durchführung. Die Deutsche Rentenversicherung prüft im Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV, ob der Auftragnehmer den Weisungen des Auftraggebers unterliegt und in dessen Arbeitsorganisation eingegliedert ist. Trifft das zu, liegt eine abhängige Beschäftigung vor, mit den Folgen einer Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen. Das Verfahren ist kostenlos, dauert typischerweise etwa drei Monate und kann schon vor Beginn der Zusammenarbeit beantragt werden; der Bescheid ist begründet und bindend für das beurteilte Auftragsverhältnis.

Modell 2: Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung)

Ein Verleiher mit Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit stellt dir einen angestellten Koch zur Verfügung. Du übst das Weisungsrecht aus. Dafür gelten die Regeln des AÜG: Ein Leiharbeitnehmer darf grundsätzlich höchstens 18 aufeinanderfolgende Monate demselben Entleiher überlassen werden (Unterbrechungen über drei Monate setzen die Frist zurück, Tarifverträge können abweichen). Nach neun Monaten muss er mindestens ein gleichwertiges Arbeitsentgelt wie vergleichbare Stammarbeitnehmer erhalten; in den ersten neun Monaten kann ein Tarifvertrag abweichen. Wer ohne Erlaubnis überlässt oder die Höchstdauer überschreitet, riskiert, dass kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis zum Entleiher entsteht (§ 10 AÜG); Bußgelder können hoch ausfallen (Angabe eines Fachanwalts: bis 500.000 Euro). Prüfe daher bei jedem Verleiher die Erlaubnis.

Für kurze Einsätze von Tagen oder Wochen sind Höchstdauer und Equal Pay meist kein Thema. Sie werden relevant, wenn ein „Leihkoch“ monatelang derselbe bleibt.

Die Grauzone: Selbstständig auf dem Papier, angestellt im Alltag

Wo es gefährlich wird, ist der Mietkoch, der als Selbstständiger firmiert, aber wie ein Angestellter arbeitet. Typische Indizien für eine abhängige Beschäftigung:

  • Du gibst Arbeitszeiten und Dienstplan im Detail vor und änderst sie einseitig.
  • Der Koch arbeitet dauerhaft oder in kurzen Abständen nur für dich und hat keine anderen Auftraggeber.
  • Er trägt deine Berufskleidung mit deinem Logo, nutzt ausschließlich deine Ausstattung und ist in Team, Dienstbesprechungen und Personaleinsatz fest eingebunden.
  • Du gibst nicht nur das Ergebnis vor (Gericht, Menge, Hygiene), sondern steuerst jeden Handgriff.
  • Er trägt kein unternehmerisches Risiko: kein eigener Preis, keine Möglichkeit abzulehnen, keine Vertretung stellen.

Ehrlich gesagt: Kochen in einer fremden Küche, mit fremden Geräten, nach einer fremden Karte, ist strukturell nah an einer Eingliederung. Das heißt nicht, dass jeder Einsatz kritisch ist. Bei einem klar umrissenen, zeitlich begrenzten Einsatz (Bankett, Vertretung von einigen Tagen) durch eine Fachkraft, die mehrere Auftraggeber hat, einen eigenen Preis setzt und die Annahme frei entscheiden kann, sprechen viele Umstände für Selbstständigkeit. Ein sicheres Urteil gibt es aber nur im Einzelfall. Je öfter, länger und enger jemand für dich arbeitet, desto eher lohnt sich statt eines Freelance-Modells die Festanstellung.

So senkst du das Risiko:

  1. Einsätze begrenzen und klar beschreiben: Datum, Zeit, Aufgabe, Ergebnis.
  2. Ergebnis statt Weisung: Gib Karte, Menge, Termin, Qualität und gesetzliche Hygienevorgaben vor, nicht jeden Arbeitsschritt.
  3. Kein Dauer-Einsatz: Wenn ein und dieselbe Person seit Monaten mehrere Tage die Woche für dich arbeitet, prüfe Festanstellung oder ein Statusfeststellungsverfahren.
  4. Nachweise über Selbstständigkeit: Gewerbeanmeldung, eigene Rechnung, eigene Versicherung, weitere Auftraggeber.
  5. Keine Betriebsintegration über den Einsatz hinaus: Keine Teilnahme an Dienstbesprechungen, keine Urlaubsplanung, keine Einteilung in Dienstpläne über den Einzeleinsatz hinaus.
  6. Im Zweifel klären lassen: Statusfeststellung bei der Rentenversicherung oder Rechtsberatung. Mehr dazu im Ratgeber Freelancer in der Gastronomie rechtssicher einsetzen.

Zu den Folgen: Wird eine Scheinselbstständigkeit festgestellt, drohen Nachforderungen der Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeber- und gegebenenfalls Arbeitnehmeranteile) für die zurückliegende Zeit. Die Verjährungsfristen sind lang: nach meinem Kenntnisstand vier Jahre, bei Vorsatz bis zu 30 Jahre (§ 25 SGB IV). Prüfe das mit Steuerberater oder Rechtsanwalt. Diese Frist habe ich für diesen Artikel nicht an einer Primärquelle nachgeprüft.

Weisungen im Einsatz: Was du darfst

Als Auftraggeber eines Selbstständigen darfst du bestimmen, was geliefert wird und welche Regeln in deinem Betrieb gelten:

  • Karte, Rezepturen, Portionsgrößen, Präsentation, Zeitfenster für Gerichte
  • Hygiene- und Arbeitssicherheitsregeln (HACCP, Kleidung, Handwäsche, Allergenregeln)
  • Zugangs- und Haftungsregeln (Schlüssel, Alarm, Umgang mit Wertsachen)
  • Ansprechpartner und Eskalationswege bei Problemen

Weniger klug (und juristisch riskant) ist es, einen Selbstständigen wie einen Angestellten in Dienstplanung, Personalgespräche und laufende Abteilungsarbeit einzubinden. Bei Zeitarbeit dagegen gehört Weisung zum Modell; dafür zahlst du den höheren Verrechnungssatz.

Haftung

  • Gegenüber Gästen haftest du als Betreiber. Wenn ein Gast wegen falscher Allergeninformation oder mangelhafter Hygiene zu Schaden kommt, ist dein Betrieb die erste Anlaufstelle, auch wenn ein Mietkoch das Gericht zubereitet hat. Er kann im Innenverhältnis haftbar sein; das ist aber eine andere Frage.
  • Selbstständiger Koch: Er haftet nach Vertragsrecht für Pflichtverletzungen. Anders als bei Arbeitnehmern gilt für ihn nicht das arbeitsrechtliche Haftungsprivileg. Frag deshalb nach einer Berufshaftpflicht und lege in der Einsatzvereinbarung fest, wer welches Risiko trägt.
  • Deine Betriebshaftpflicht: Prüfe, ob deine Versicherung Schäden abdeckt, die von Selbstständigen in deinem Betrieb verursacht werden. Das ist bei Policen unterschiedlich geregelt.
  • Arbeitsunfall: Kläre, ob der Selbstständige gesetzlich oder privat unfallversichert ist. Ein Unfall an der Fritteuse in deiner Küche sollte keine Überraschung sein.
  • Zeitarbeit: Der Verleiher bleibt Arbeitgeber, aber du hast Fürsorgepflichten im Arbeitsschutz.

Hygiene-Verantwortung bleibt beim Betrieb

Wer offene Lebensmittel herstellt, ist Lebensmittelunternehmer und muss ein HACCP-Eigenkontrollsystem einrichten und aufrechterhalten (Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004). Dazu zählen Hygieneplanung, Wareneingangskontrolle, Temperaturüberwachung, Schädlingskontrolle, Schulung des Personals und Dokumentation. Diese Verantwortung lässt sich nicht an einen Mietkoch abgeben. Praktisch heißt das:

  • Der Mietkoch bekommt in der Einarbeitung deine Hygieneregeln.
  • Er trägt Temperaturen und Kontrollen in deiner Dokumentation ein.
  • Du kontrollierst stichprobenartig, dass es geschieht.
  • Du bewahrst den Nachweis der Belehrung nach § 43 IfSG auf, sofern er in deinem Betrieb vorgelegt wurde.
  • Bei Symptomen (Durchfall, Erbrechen, infizierte Wunden) darf niemand Lebensmittel behandeln; das Gesetz verlangt, dies dem Arbeitgeber zu melden. Sag dem Mietkoch klar, dass er sich bei Krankheitszeichen abmeldet.

Arbeitszeit und Ruhe

Das Arbeitszeitgesetz schützt Arbeitnehmer: In der Regel höchstens 8 Stunden täglich, ausdehnbar auf 10 Stunden bei Ausgleich, mindestens 11 Stunden Ruhezeit (in der Gastronomie unter Bedingungen auf 10 Stunden verkürzbar), Pausen ab 6 Stunden. Für echte Selbstständige gilt das Gesetz nicht. Aber ein übermüdeter Koch mit Messer und Fritteuse ist ein Sicherheitsrisiko. Plane Einsätze deshalb nicht länger als 10 bis 12 Stunden und gewähre Pausen. Bei Zeitarbeitskräften und eigenen Angestellten musst du das Gesetz einhalten.

Checkliste: Rechtlich sauber buchen

  • Vertragspartner geklärt (Koch, Agentur oder Verleiher)
  • Bei Verleiher: AÜG-Erlaubnis geprüft, Überlassungsvertrag vorhanden
  • Bei Selbstständigen: Gewerbenachweis, eigene Rechnung, weitere Auftraggeber plausibel
  • Einsatz zeitlich begrenzt und klar beschrieben
  • Vorgaben auf Ergebnis und Hygiene beschränkt, keine Eingliederung in Dienstplan
  • Belehrung nach § 43 IfSG und Hygieneschulung vorgelegt
  • Haftungs- und Versicherungsfragen geklärt (Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht)
  • Bei Dauerbedarf: Festanstellung oder Statusfeststellung geprüft
  • Belege abgelegt (Rechnung, Servicegebührbeleg, Briefing, Nachweise)

So geht es mit Sunworker

Sunworker ist eine Vermittlungsplattform für selbstständige Gastronomie-Fachkräfte in Deutschland. Auf der Seite Mietkoch suchst du nach Tag und Postleitzahl, siehst Profile mit Stundensatz, Nachweisen und Bewertungen und fragst an. Konto, Suche und Anfragen sind kostenlos. Jede Fachkraft setzt ihren Stundensatz selbst und entscheidet selbst über Zu- oder Absage.

Kommt der Einsatz zustande, entsteht der Vertrag direkt zwischen dir und der Fachkraft; Sunworker ist keine Arbeitnehmerüberlassung. Der Betrag wird eingezogen und liegt in der Treuhand, abgerechnet wird die tatsächliche Zeit per Check-in und Check-out. Als Betrieb zahlst du 15 % Servicegebühr auf den Auftragswert (netto, eigener Beleg der Sunworkers Ltd., Reverse-Charge). Zuschläge sind Vorschlagswerte (Nacht +25 %, Sonntag +50 %, Feiertag +100 %); verbindlich ist, was im Einsatz steht. Belege lassen sich mit Lexware Office oder sevDesk verbinden, ein DATEV-Export ist möglich. Preise und Ablauf im Detail findest du unter Preise und So funktioniert es.

Sunworker ist nicht die Lösung für alles. Wenn du jede Woche dieselbe Stelle besetzen musst, ist eine Festanstellung meist besser. Für Ausfälle, Spitzen, Bankette und Saisonlücken ist die Plattform dagegen gemacht.

Mietkoch für Privatpersonen: Dinner zu Hause und Feiern

Auch Privatpersonen buchen Köche: für ein Menü zu zweit, ein Familienfest, eine Firmenfeier im kleinen Kreis oder ein Grillfest. Der Ablauf ähnelt dem im Betrieb, nur dass du meist die Küche selbst stellst, die Karte gemeinsam festlegst und die Einkäufe eine größere Rolle spielen.

Privatkoch richtet Vorspeisen für ein Dinner in einer Wohnküche an
Foto: Ashlyn Ciara / Unsplash

Ablauf in sieben Schritten

  1. Anlass und Rahmen festlegen: Personenzahl, Datum, Uhrzeit, Budget, Wünsche (vegetarisch, Halal, Allergien).
  2. Menü abstimmen: Zwei bis sechs Gänge; Gastgeber und Koch legen Saison, Aufwand und Küchenmöglichkeiten fest.
  3. Küche prüfen: Ofen, Herdplatten, Kühlplatz, Arbeitsfläche, Geschirr, Besteck. Sag ehrlich, was fehlt.
  4. Einkauf klären: Kauft der Koch ein und rechnet Belege ab, oder besorgst du die Zutaten nach seiner Liste?
  5. Anreise und Aufbau: Ankunftszeit mindestens ein bis zwei Stunden vor dem ersten Gang; Parkplatz und Zugang klären.
  6. Service und Ablauf: Serviert der Koch selbst? Kommt zusätzlich eine Servicekraft? Wer räumt ab?
  7. Aufräumen: Vereinbare, in welchem Zustand die Küche zurückbleibt, und ob der Koch spült oder ob eine Spülkraft dazukommt.

Kosten für ein Dinner zu Hause

Bei Privatdinnern gibt es zwei Preislogiken: pro Person oder nach Stunden plus Waren.

Veröffentlichte Beispiele: Ein Preisvergleichsportal nennt Spannen von etwa 40 Euro pro Person für ein einfaches Zwei- bis Drei-Gang-Menü bis über 100 Euro pro Person für ein Sieben-Gang-Menü. Ein einzelner Anbieter rechnet mit Grundpreis plus Personenpreis; sein Vier-Gang-Menü kostet 160 Euro Grundpreis plus 78 Euro pro Person, bei acht Gästen also 784 Euro (98 Euro pro Person), inklusive Einkauf, Zubereitung, Service und Reinigung. Ein Ratgeber für Mietköche nennt für ein Privatdinner 150 bis 500 Euro, je nach Aufwand.

Rechenbeispiel (Modell): Ein Dinner für acht Gäste mit vier Gängen. Du buchst einen Koch zu 45 Euro pro Stunde für 6 Stunden (Ankunft, Zubereitung vor Ort, Service, Abbau). Zutaten kaufst du selbst oder erstattest sie: angenommen 22 Euro pro Person.

PositionRechnungBetrag
Koch: Einsatzzeit45 Euro × 6 Stunden270,00 Euro
Servicegebühr für Privatpersonen bei Sunworkerkeine0,00 Euro
Zutaten (Annahme)22 Euro × 8 Gäste176,00 Euro
Gesamt446,00 Euro
Pro Person446,00 Euro ÷ 855,75 Euro

Nicht enthalten: Getränke, Einkaufszeit vor dem Einsatz (falls der Koch einkauft, vorab vereinbaren, wie sie vergütet wird), Anfahrt, Zuschläge für Abend, Sonntag oder Feiertag. Ein Abendessen an einem Samstag ab 18 Uhr bis 23 Uhr bleibt vor 23 Uhr im Grundtarif; ein Dinner am Sonntag würde mit +50 % auf die Einsatzstunden deutlich teurer (im Beispiel: 6 Stunden × 45 Euro × 1,5 = 405 Euro statt 270 Euro). Privatpersonen zahlen bei Sunworker keine Servicegebühr; die 15 % gelten nur für Betriebe. Der Vergleich mit Komplettanbietern (98 Euro pro Person im Angebot oben) hinkt, weil dort Einkauf, Vorbereitung und Reinigung enthalten sind, die bei Stundenabrechnung entweder im Einsatz oder separat geplant werden müssen.

Was Privatpersonen beachten sollten

  • Allergene und Unverträglichkeiten: Die gesetzliche Allergeninformationspflicht gilt für gewerbliche Betriebe, nicht für private Feiern. Frag deine Gäste trotzdem vorher und gib die Liste dem Koch, sonst entstehen Gefahren.
  • Küche und Ausstattung: Ein guter Koch fragt vorher nach der Ausstattung. Wenn du nur eine Mikrowelle und zwei Herdplatten hast, plant er ein anderes Menü als bei Backofen und Gasherd.
  • Belehrung und Hygiene: Auch bei privaten Anlässen sollte der Koch die Belehrung nach § 43 IfSG und eine Hygieneschulung nachweisen können. Bei Sunworker sind diese Nachweise im Profil sichtbar.
  • Storno: Absagen kosten je nach Zeitpunkt einen Anteil: mehr als 48 Stunden vor Beginn nichts, 24 bis 48 Stunden 25 %, unter 24 Stunden 50 %, nach Beginn 100 %.
  • Haftung: Kläre, ob dein Hausrat (Geschirr, Parkett) versichert ist und ob der Koch eine Berufshaftpflicht hat.
  • Rechnung: Eine Privatperson bekommt die Rechnung des Kochs. Ob Umsatzsteuer ausgewiesen wird, hängt vom Status des Kochs ab.

Checkliste: Mietkoch für zu Hause

  • Personenzahl, Datum, Uhrzeit, Budget festgelegt
  • Ernährungswünsche und Allergien aller Gäste erfragt
  • Menü mit dem Koch abgestimmt, Küche geprüft
  • Einkauf und Auslagen geregelt (wer kauft, wer zahlt, Beleg)
  • Ankunft, Parkplatz und Zugang geklärt
  • Service, Abräumen, Spülen vereinbart
  • Nachweise geprüft (§ 43 IfSG, Hygieneschulung)
  • Storno-Regeln bekannt, Zahlung geklärt

Häufige Fehler aus der Praxis

Diese Fehler treten immer wieder auf, wenn Betriebe zum ersten Mal einen Mietkoch buchen:

  1. Zu späte Anfrage. Wer am Freitagmorgen für Samstagabend anfragt, hat wenig Auswahl. Plane Bankette mindestens zwei bis drei Wochen vorher, Saisonbedarf noch früher.
  2. Unklare Aufgabe. „Koch für Samstag“ heißt für jeden etwas anderes. Benenne Posten, Karte und Menge.
  3. Nur auf den Stundensatz schauen. Ein günstiger Koch, der die Karte nicht kennt und zwei Stunden zur Orientierung braucht, kostet mehr als ein teurer, der in 30 Minuten produktiv ist.
  4. Kein Briefing. Ohne Briefing kocht der Koch nach eigener Erfahrung, nicht nach deiner Karte.
  5. Allergene vergessen. Sage dem Mietkoch, wo die Allergeninformation liegt, und dass er Rezepturen nicht ohne Absprache ändert.
  6. Nachweise nicht geprüft. Ein Blick auf Belehrung und Schulung dauert eine Minute.
  7. Dauerbedarf mit Mietkoch abdecken. Wenn der Mietkoch drei Monate fast täglich bei dir arbeitet, ist es keine Aushilfe mehr, sondern eine unbesetzte Stelle mit Rechtsrisiko.
  8. Unbezahlte Extras erwarten. Nachbestellungen, Überstunden und Einkauf gehören vorher abgesprochen und abgerechnet.
  9. Keinen Ansprechpartner benennen. Der Koch steht ratlos am Kühlhaus, weil niemand da ist.
  10. Kein Feedback geben. Bewertungen und ein kurzes Gespräch nach dem Einsatz machen die nächste Buchung besser.

Fazit

Ein Mietkoch ist ein gutes Werkzeug für begrenzte Lücken: Krankheit, Urlaub, Saison, Bankett, private Feier. Er ist teurer pro Stunde als ein Angestellter, aber du zahlst nur für Stunden, die du wirklich brauchst. Entscheidend sind drei Dinge: eine klare Anfrage, ein gutes Briefing mit kurzer Einarbeitung und ein Blick auf Nachweise und rechtlichen Rahmen. Für dauerhaften Bedarf denk an Festanstellung. Weitere Themen zu Personalplanung findest du im Ratgeber Personalmangel in der Gastronomie, zu Service und Events im Ratgeber Mietkellner und Hostessen für Events.

Häufige Fragen

Was kostet ein Mietkoch pro Stunde?

Als Richtwert liegen Köche bei etwa 28 bis 42 Euro netto pro Stunde, Chefs de Partie bei 34 bis 48 Euro, Sous-Chefs bei 40 bis 58 Euro und Küchenchefs bei 48 bis 70 Euro und mehr. Veröffentlichte Angebote beginnen häufig bei 30 bis 37 Euro. Dazu kommen Zuschläge, Anfahrt und gegebenenfalls Vermittlungs- oder Servicegebühren. Der Satz hängt stark von Region, Vorlauf und Erfahrung ab.

Was ist der Unterschied zwischen Mietkoch, Leihkoch und Aushilfskoch?

Ein Mietkoch wird meist als Selbstständiger für einzelne Einsätze gebucht. Ein Leihkoch kommt in der Regel aus der Zeitarbeit und ist beim Verleiher angestellt, es gilt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Ein Aushilfskoch hilft stunden- oder tageweise aus, oft als Minijobber oder Kurzzeitbeschäftigter bei dir, manchmal auch selbstständig. Die Wörter werden umgangssprachlich vermischt, deshalb lohnt die Frage nach dem Vertragspartner.

Wie weit im Voraus sollte ich einen Mietkoch buchen?

Für Krankheitsausfälle geht es oft nur kurzfristig, dann sind Auswahl und Verhandlungsspielraum kleiner. Für Bankette, Hochzeiten und Saisonspitzen solltest du zwei bis drei Wochen oder mehr einplanen, in der Hochsaison und an Feiertagen früher. Je früher du anfragst und je klarer die Anfrage ist, desto mehr passende Fachkräfte antworten. Diese Zeitangaben sind Erfahrungswerte, keine feste Regel.

Muss ein Mietkoch eine Belehrung nach § 43 IfSG haben?

Wer gewerbsmäßig bestimmte Lebensmittel herstellt oder behandelt, braucht vor der ersten Tätigkeit die Belehrung durch das Gesundheitsamt; die Bescheinigung darf beim Tätigkeitsbeginn nicht älter als drei Monate sein, die Folgebelehrung erfolgt alle zwei Jahre. Für Angestellte ist das eindeutig geregelt. Bei Selbstständigen ist es unabhängig davon sinnvoll, den Nachweis in jedem Fall zu verlangen.

Ist ein Mietkoch scheinselbstständig?

Nicht automatisch. Entscheidend ist die tatsächliche Durchführung: Weisungsgebundenheit und Eingliederung in deine Arbeitsorganisation sprechen für Beschäftigung, unternehmerisches Risiko, mehrere Auftraggeber und freie Annahme für Selbstständigkeit. Bei kurzen, klar umrissenen Einsätzen ist das Risiko geringer als bei dauerhaftem Einsatz. Wer sicher gehen will, kann bei der Deutschen Rentenversicherung ein kostenloses Statusfeststellungsverfahren beantragen.

Wer haftet, wenn der Mietkoch einen Fehler macht?

Gegenüber Gästen haftest du als Betreiber, etwa bei falscher Allergeninformation oder Hygienemängeln. Im Innenverhältnis kann ein selbstständiger Mietkoch nach Vertragsrecht haften, deshalb ist eine Berufshaftpflicht sinnvoll. Prüfe außerdem, ob deine Betriebshaftpflicht Schäden durch Selbstständige in deinem Betrieb abdeckt. Die Hygieneverantwortung als Lebensmittelunternehmer bleibt bei dir, unabhängig vom Vertragsstatus des Kochs.

Was kostet der Mietkoch am Sonntag, nachts oder am Feiertag?

Zuschläge legt die Fachkraft oder der Anbieter fest. Bei Sunworker sind Vorschlagswerte voreingestellt: Nacht (23 bis 6 Uhr) +25 %, Sonntag +50 %, gesetzlicher Feiertag +100 %. Verbindlich ist, was im Einsatz steht. Andere Anbieter nennen deutlich niedrigere Werte, etwa +10 % am Sonntag und +50 % am Feiertag. Frage bei jeder Buchung nach dem Gesamtpreis für die konkreten Uhrzeiten.

Was passiert, wenn ich einen Einsatz absagen muss oder der Koch nicht kommt?

Bei Sunworker ist die Absage durch den Betrieb mehr als 48 Stunden vor Beginn kostenlos, zwischen 24 und 48 Stunden werden 25 % fällig, unter 24 Stunden 50 %, nach Beginn oder bei Nichterscheinen 100 % des Auftragswerts. Sagt die Fachkraft ab, erhältst du den vollen Betrag inklusive Servicegebühr zurück. Bei Agenturen und Direktbuchungen gelten die vereinbarten Bedingungen; lass sie dir vorab nennen.

Lohnt sich ein Mietkoch für Privatfeiern und Dinner zu Hause?

Ja, wenn du Zeit und Aufwand sparen und ein Menü auf Restaurantniveau möchtest. Veröffentlichte Angebote reichen von etwa 40 Euro pro Person für ein einfaches Menü bis über 100 Euro für ein Sieben-Gang-Menü. Bei Stundenabrechnung kommen Zutaten hinzu. Privatpersonen zahlen bei Sunworker keine Servicegebühr. Kläre vorab Küche, Einkauf, Allergien und Aufräumen.

Wann ist eine Festanstellung besser als ein Mietkoch?

Wenn der Bedarf dauerhaft und gleichbleibend ist, etwa mehrere Tage pro Woche über Monate. Dann ist die Festanstellung meist günstiger pro produktiver Stunde, stabiler für das Team und rechtlich sauberer, weil das Risiko der Scheinselbstständigkeit entfällt. Ein Mietkoch passt zu zeitlich begrenzten Lücken wie Krankheit, Urlaub, Saison, Bankett oder Feier. Rechne dazu dein eigenes Beispiel durch.

Quellen

  1. Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro (und 14,60 Euro ab 2027) – https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2025/mindestlohn-steigt-zum-ersten-januar-2026.html
  2. Deutsche Rentenversicherung: Verdienstgrenzen im Mini- und Midijob steigen (Minijob-Grenze 603 Euro ab 2026) – https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2026/260223-minijob-midijob-verdienstgrenzen-steigen.html
  3. Haufe: Beitragssätze zur Sozialversicherung 2026 – https://www.haufe.de/personal/entgelt/beitragssaetze-zur-sozialversicherung_78_493770.html
  4. InStaff: Mietkoch Preise, Kosten und Leistungen (Bruttolohn plus 43 % Aufschlag) – https://www.instaff.jobs/koeche-mieten/mietkoch-preise-kosten
  5. Food Fighter: Mietkoch-Service, Preise und Konditionen – https://www.food-fighter.de/mietkochservice/mietkoch-2/
  6. Mietkochagentur: Preise und Konditionen – https://www.mietkochagentur.eu/
  7. 11880 Partyservice: Mietkoch Preisliste und Preisvergleich – https://www.11880-partyservice.com/preisvergleich/mietkoch
  8. Gastro Academy: Selbstständiger Mietkoch werden – https://www.gastro-academy.com/gruenden/konzepte/mietkoch-werden/
  9. GourMeet: Koch-Stundenlohn 2026, Tarif, Freelance und Vergleich – https://gourmeet.me/ratgeber/koeche/koch-stundenlohn-tarif-freelance-verdienst
  10. Mietkoch.info: Privatkoch Kosten – https://www.mietkoch.info/privatkoch-kosten
  11. Mietkochservice Bernd Domhardt: FAQ zu Kosten und Vertrag (Fahrtkosten) – https://www.mietkoch-b-domhardt.de/faq-mietkoch.html
  12. Stazzle: Was kostet ein Zeitarbeiter? Kalkulation und Verrechnungssatz 2026 – https://stazzle.de/blog/was-kostet-ein-zeitarbeiter-kalkulation-stundenverrechnungssatz-ratgeber-2026/
  13. Thorn Arbeitsrecht München: Arbeitnehmerüberlassung, Equal Pay und Höchstdauer – https://www.thorn-arbeitsrecht-muenchen.de/lexikon/arbeitnehmerueberlassung
  14. IHK Schwaben: Infektionsschutzgesetz, Tätigkeiten mit Lebensmitteln – https://www.ihk.de/schwaben/produktmarken/branchen-und-netzwerke/freizeitwirtschaft-gastgewerbe-tourismus/weitere-themen/infektionsschutzgesetz-taetigkeiten-mit-lebensmitteln-553940
  15. Bussgeldkatalog.org: § 43 Infektionsschutzgesetz, Belehrung durch Arbeitgeber – https://www.bussgeldkatalog.org/infektionsschutzgesetz-belehrung/
  16. Robert Koch-Institut: Belehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG für Personen im Lebensmittelbereich – https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Meldewesen/Belehrungsboegen/belehrungsbogen_lebensmittel_deutsch.html
  17. Deutsche Rentenversicherung: Das Statusfeststellungsverfahren – https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Arbeitnehmer-und-Selbststaendige/03_Selbststaendige/statusfeststellungsverfahren.html
  18. Deutsche Rentenversicherung: Statusfeststellungsverfahren im Expertenlexikon – https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/summa-summarum/Lexikon/S/statusfeststellungsverfahren_im_expertenlexikon.html
  19. Deutsche Rentenversicherung: Steuerfreie SFN-Zuschläge – https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/summa-summarum/Lexikon/S/steuerfreie_sfn_zuschlaege.html
  20. Arbeitszeitrechner24: Nachtarbeit Zuschlag 2026, Berechnung und steuerfrei – https://arbeitszeitrechner24.de/blog/nachtschicht-zuschlag-berechnen-steuerfrei/
  21. Gastronews: Arbeitszeitgesetz im Gastro-Alltag – https://gastronews.org/management-recht/2026/05/01/1508-11-29-00/arbeitszeitgesetz-im-gastro-alltag-was-wirklich-erlaubt-ist-und-was-nicht/
  22. IHK Nordschwarzwald: HACCP, Eigenkontrolle und Dokumentationspflicht – https://www.ihk.de/nordschwarzwald/servicemarken/branchen/tourismusentwicklung/hotellerie-und-gastronomie/lebensmittelhygiene-2623620
  23. Orderbird: Allergenkennzeichnung in der Gastronomie – https://www.orderbird.com/blog/allergene-allergenkennzeichnung-gastronomie/

Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: September 2026.

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